Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Japanisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

Anmeldung möglich

Kursnummer 27-42410D
Beginn Mo., 25.10.2027, 09:00 - 15:00 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 225,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Möchten Sie die faszinierende Sprache Japans von Grund auf erlernen oder Ihre ersten vorsichtigen Schritte in dieser Sprache auffrischen? In unserer Intensivwoche öffnen wir Ihnen die Tür zu einer neuen Welt. In einer freundlichen und motivierenden Atmosphäre begleiten wir Sie dabei, nicht nur die ersten Grundkenntnisse der Sprache zu erwerben, sondern auch die kulturellen Besonderheiten Japans zu verstehen.

Inhalte:
• Erlernen des japanischen Silbenalphabets (Hiragana und ggf. Katakana)
• Erwerb von Grundkenntnissen der japanischen Sprache
• Erwerb und Anwendung von grundlegendem Wortschatz und Grammatik
• Führen und Verstehen einfacher (beruf)alltagsnaher Dialoge
• Einblicke in kulturelle Besonderheiten

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Teilnehmende, die aufgrund der Internationalisierung ihres Berufslebens neue Aufgaben übernehmen und hierfür Grundkenntnisse der japanischen Sprache benötigen
• Personen, für die der Erwerb dieser Sprache eine wichtige Schlüssel- oder Aufstiegsqualifikation darstellt
• Berufstätige, die häufig nach Japan reisen und sich in Schrift und Kultur orientieren möchten
• Personen, die in Deutschland regelmäßig mit Menschen aus Japan interagieren und die Kommunikation verbessern wollen

Lernmethoden:
- Aussprachetraining
- Grammatikerklärungen mit Beispielen
- Praktische Übungen zur Erarbeitung und Festigung von Grammatik und Wortschatz
- Interaktive Gesprächsübungen für einfache Situationen im Alltag
- Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen und Medien
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
- Schreibübungen und Vokabeltraining
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Bitte mitbringen:
- Lehrbuch (Englischsprachig): Marugoto "Starter" A1 Katsudoo, ISBN: 978-3-87548-707-7 und Marugoto „Starter“ A1 Rikai, ISBN: 978-3-87548-708-4, ab Lektion 1 (Lehr- und Arbeitsbuch). (Das Lehrmaterial ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden zur ersten Kursstunde mitgebracht werde.)

Wichtige Hinweise:
- Der Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an dem Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
- In der Kurszeit sind täglich 90 Minuten Pause vorgesehen. Während des Bildungsurlaubs steht Mineralwasser für Sie zur Verfügung.

Ablaufplan Bildungsurlaub
Japanisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

1. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Begrüßung und gegenseitiges Vorstellen
• Erste Lernschritte in der japanischen Sprache
• Einführung in die Schriftzeichen Hiragana und Katakana
• Vertiefung der Schriftzeichen durch erste Vokabeln

2. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Wortschatz zu Ländern und Sprachen
• Benennung von Berufen
• Entwicklung erster Kommunikationsstrategien

3. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Themenfeld Familie
• Beschreibung von Personen
• Erlernen einfacher Zahlen

4. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Rückblick und Festigung des Gelernten
• Wortschatz und Sprachmittel im Themenfeld Lebensmittel und Getränke

5. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Kommunikation im Kontext von Mittagessen und Restaurants
• Wiederholung, Offene Fragen und Kursabschluss

Musterplan, Änderungen vorbehalten
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
25.10.2027
Uhrzeit
09:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
26.10.2027
Uhrzeit
09:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
27.10.2027
Uhrzeit
09:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
28.10.2027
Uhrzeit
09:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
29.10.2027
Uhrzeit
09:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16

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