Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: NLP-Basic-Kurs DVNLP
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 27-81001D |
| Beginn | Mo., 18.01.2027, 09:00 - 17:15 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | VHS, Hansastraße 2-4 |
| Entgelt | 565,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 10 |
| Zielgruppe | |
| Downloads |
Seminarunterlagen "NLP-Basis_Kurs (DVNLP zertifiziert)
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Kursbeschreibung
Kommunikative Kompetenz als Schlüsselqualifikation ist neben der Fachkompetenz entscheidend für den beruflichen Erfolg. NLP - Neurolinguistisches Programmieren - bietet Ihnen einen Werkzeugkasten mit hilfreichen Tools, um die zwischenmenschliche Kommunikation effektiver zu gestalten. NLP-Methoden unterstützen Sie auch im Umgang mit Stress und Unsicherheiten und fördern Ihre Widerstandskraft (Resilienz). Sie gewinnen mehr und mehr Kontrolle über Ihre Stimmung und entwickeln Wahlmöglichkeiten. Je mehr Wahlmöglichkeiten Sie haben, desto mehr gewinnen Sie an Selbstvertrauen und können optimale Entscheidungen treffen. Darüber hinaus erwerben Sie sinnvolle Methoden für ein erfolgreiches Selbstcoaching und lernen, Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen und zu verändern.Inhalte:
- Grundlagen des NLP
- Beziehungsgestaltung mit NLP - der „gute Draht“ zum Gegenüber
- Selbstwahrnehmung: eigene Denk- und Verhaltensmuster bewusster wahrnehmen und steuern
- Feedback geben und nehmen
- Erfolgsfaktor Ziel
- hinderliche Gefühlsmuster überwinden und hilfreiche Strukturen installieren
- Sprache und ihre Wirkung,
- eigene Ressourcen nutzen
- positive Stimmungen erarbeiten und abrufbar machen.
In diesem Training folgen auf kurze Inputs der Trainerin Übungen, in denen Sie die Methoden auf Ihre eigenen Themen anwenden, um einen hohen Nutzen für Sie zu gewährleisten.
Zielgruppe
Für alle, die ihre Kommunikationsfähigkeit stärken, sich persönlich weiterentwickeln und mehr Sicherheit im Umgang mit sich selbst und anderen gewinnen möchten.
Dieser Kurs kann als Teil der zertifizierten NLP-Practitioner-Ausbildung nach DVNLP genutzt werden.
Eine Förderung von bis zu 50% des Kursentgeltes über den Bildungsscheck 2.0 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0 finden Sie hier: https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
VHS, Hansastraße 2-4
Hansastr. 2 - 444137 Dortmund
Kurse der Dozentin
Kurse der Dozentin
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
