Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: Spanisch Konversation (A2-B1)
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-38105D |
| Beginn | Mo., 26.10.2026, 09:30 - 15:30 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 215,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 15 |
| Zielgruppe | |
| Downloads |
Seminarunterlagen "Spanisch Konversation (A1-B1) "
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Kursbeschreibung
Spanisch intensiv: Sprache und Kultur erlebenTauchen Sie ein in die faszinierende Welt der spanischen Sprache und entdecken Sie die kulturelle Vielfalt der spanischsprachigen Länder. In diesem Bildungsurlaub vertiefen Sie nicht nur Ihre Sprachkenntnisse, sondern lernen auch die einzigartigen Traditionen, Feste und Alltagssituationen aus Spanien, Mexiko, Argentinien und anderen Ländern kennen. Durch authentische Texte, Gespräche und Hörübungen verbessern Sie Ihr Verständnis und erweitern Ihren Wortschatz. Dieser Kurs ist ideal für alle, die bereits Grundkenntnisse auf Niveau A2 haben und ihre Spanischkenntnisse in einer intensiven und abwechslungsreichen Woche weiter ausbauen möchten.
Inhalte:
- Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes auf Niveau A2
- Landeskundliche Themen: Feste, Traditionen und Alltag in spanischsprachigen Ländern
- Authentische Texte und Gespräche zu kulturellen Besonderheiten
- Hör- und Leseverständnis durch authentische Materialien
- Kommunikation in typischen Alltagssituationen
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Teilnehmende mit Vorkenntnissen auf Niveau A2
- Personen, die ihre Spanischkenntnisse in einer intensiven Woche vertiefen möchten
- Interessierte, die mehr über die Kultur und Traditionen spanischsprachiger Länder erfahren wollen
Lernmethoden:
- Interaktive Gespräche und Rollenspiele
- Gruppen- und Partnerarbeit
- Hör- und Leseübungen mit authentischen Materialien
- Kulturelle Einblicke durch Medien und Diskussionen
Bitte mitbringen:
- Lehrwerk: „Gente joven“ (Kurs- und Arbeitsbuch), Hueber Verlag, Niveau A2
- Schreibmaterial
- Getränke und Snacks für die Pausen
Wichtige Hinweise:
- Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG).
- Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden.
- Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben.
- Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
Ablaufplan Bildungsurlaub: Spanisch intensiv
Spanisch intensiv: Sprache und Kultur erleben
1. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Begrüßung und Vorstellungsrunde
- Wiederholung und Vertiefung der Grundgrammatik
- Einführung in landestypische Feste und Traditionen
2. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Hörverständnisübungen mit authentischen Materialien
- Rollenspiele zu Alltagssituationen
- Vertiefung des Wortschatzes zu kulturellen Themen
3. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Leseverständnisübungen mit Texten zu spanischen Ländern
- Diskussionen über kulturelle Besonderheiten
- Vertiefung der Grammatik
4. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Gruppenarbeit zu landeskundlichen Themen
- Präsentationen und Diskussionen
- Vertiefung der Kommunikationsfähigkeiten
5. Tag (6 Unterrichtsstunden)
- Zusammenfassung und Wiederholung der wichtigsten Themen
- Abschlussdiskussion und Feedback
- Verabschiedung und Ausblick auf weitere Lernmöglichkeiten
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse der Dozentin

Bildungsurlaub: Spanisch mit guten Vorkenntnissen (B1.1)
- Datum: Mo. 27.07.2026 - Fr. 31.07.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
