Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Thailändisch für Lernenden mit Vorkenntnissen (ab A1 Niveau)

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-42840D
Beginn Mo., 26.10.2026, 10:00 - 15:00 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 235,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie tiefer in die faszinierende Sprache und Kultur Thailands ein. In dieser Intensivwoche konzentrieren wir uns darauf, Ihre bereits vorhandenen Grundkenntnisse zu festigen und gezielt zu erweitern. Durch lebendige Dialoge und gemeinsame Diskussionen bauen wir Ihren Alltagswortschatz aus, verfeinern Ihre Tonstrategien und vertiefen die grammatikalischen Grundlagen. Das Training ist konsequent kommunikativ ausgerichtet, um Sie sicher auf typische Gesprächssituationen im Alltag vorzubereiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der thailändischen Schrift: Wir üben das Lesen und Schreiben ohne Hilfestellung durch Lautschriften, wobei wir systematisch von der Umschrift zur originalen thailändischen Schrift übergehen. So gewinnen Sie die nötige Sicherheit, um sich in Thailand sowie im Umgang mit Menschen aus dem thailändischen Kulturraum souverän zu bewegen.

Inhalte:
• Förderung der allgemeinen Sprachkenntnisse (Hör- und Leseverstehen sowie mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit)
• Festigung und Erweiterung des Grundwortschatzes und der grammatikalischen Grundlagen
• Training der thailändischen Schriftzeichen (Lesen und Schreiben ohne Lautschrift)
• Aufbau von Selbstvertrauen und Abbau von Hemmschwellen bei der aktiven Sprachanwendung
• Vermittlung interkultureller Kompetenzen für eine effektivere Kommunikation mit internationalen Partnerinnen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Teilnehmende mit Grundkenntnissen in Thailändisch (Niveau A1 oder höher)
• Personen, die Kenntnisse der deutschen Umschrift des Thailändischen besitzen (Voraussetzung)
• Berufstätige, die aufgrund der Internationalisierung neue Aufgaben am Arbeitsplatz übernehmen oder beruflich häufig nach Thailand reisen
• Personen, für die thailändische Sprachkenntnisse eine wichtige Schlüssel- oder Aufstiegsqualifikation darstellen
• Alle, die in Deutschland häufig mit Menschen aus dem thailändischen Kulturraum interagieren und ihre kommunikativen Fähigkeiten verbessern möchten

Lernmethoden:
- Aussprachetraining und Schreibübungen für die thailändische Schrifte
- Praktische Übungen zur Erarbeitung und Festigung von Grammatik und Wortschatz
- Praktische Übungen zur Verbesserung der Sprechfertigkeit
- Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen und Medien
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Wichtige Hinweise:
- Dieser Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme am Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Eine Anmeldebestätigung mit Programmablauf und Nachweis über die Anerkennung der Einrichtung für den Arbeitgeber wird nach Anmeldung zugesandt. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
- Die Kursunterlagen werden von der Dozentin zur Verfügung gestellt

Ablaufplan Bildungsurlaub
Thailändisch mit Vorkenntnissen (ab A1 Niveau)

1. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Begrüßungen
• Fragepartikel, Höflichkeitspartikel und Verwandtschaftsbezeichnungen
• Thailändische und arabische Zahlen
• Praktisches Lesen und Schreiben von Zahlen (Beispiele aus Alltag und Kultur)

2. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Jahreszeiten, Klima und Wetter
• Wochentage und Monate
• Handeln auf dem Markt: Wortschatz und Dialoge
• Einführung und Anwendung von Zählwörtern (Schwerpunkt Kleidung und Einkaufen)

3. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Thema: Essen und Trinken
• Bestellung von Speisen sowie Beschreibung von Geschmäckern
• Wortschatz und Dialoge rund um das Kochen und Aufräumen

4. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Orientierung: Nach dem Weg fragen
• Gesundheit: Wortschatz zu Krankheiten und Krankenhausaufenthalten
• Simulation von Arztbesuchen im Rollenspiel

5. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Vertiefung: Kochen auf Thailändisch
• Wiederholung von Wortschatz und Dialogen zu Essen, Trinken und Kochen
• Zusammenfassung der Kursinhalte und Abschluss

Musterstundenplan, Änderungen vorbehalten
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
26.10.2026
Uhrzeit
10:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum E.17
Datum
27.10.2026
Uhrzeit
10:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum E.17
Datum
28.10.2026
Uhrzeit
10:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum E.17
Datum
29.10.2026
Uhrzeit
10:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum E.17
Datum
30.10.2026
Uhrzeit
10:00 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, 1.17 Küche der Vielfalt

Kurs teilen:

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Anmeldung möglich

Thailändisch für Anfänger*innen: Grundlagen der Sprache und Kultur (A1.1)

  • Datum: Mo. 14.09.2026 - Mo. 07.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Thailändisch A1.3

  • Datum: Do. 17.09.2026 - Do. 10.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Thailändisch A1 (Vertiefung)

  • Datum: Di. 15.09.2026 - Di. 08.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Thailändisch A1 (Vertiefung)

  • Datum: Di. 15.09.2026 - Di. 08.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47