Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: Türkisch mit Vorkenntnissen (A2/B1)
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 27-40170D |
| Beginn | Mo., 22.03.2027, 09:30 - 15:30 Uhr |
| Dauer | 4 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 180,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der türkischen Sprache und Kultur! Dieser Bildungsurlaub bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre bereits vorhandenen grundlegenden Sprachkenntnisse auf A2-Niveau gezielt zu erweitern und zu festigen. Anhand einer spannenden Krimi-Geschichte werden Ihre Sprachkenntnisse auf unterhaltsame und praxisnahe Weise trainiert. Durch abwechslungsreiche Übungen in Gruppenarbeit und Leseverständnistraining fördern Sie Ihre Sprachfertigkeiten und steigern Ihre kommunikative Sicherheit. Im Mittelpunkt steht die aktive Anwendung der Sprache.Inhalte:
- Schulung des Leseverstehens durch authentisches Textmaterial
- Wiederholung und Festigung grundlegender Wortschatzes und Grammatikstrukturen
- Förderung der kommunikativen Kompetenzen und Steigerung der sprachlichen Sicherheit
- Weiterentwicklung interkultureller Kompetenzen
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende mit grundlegenden Sprachkenntnissen auf A2-Niveau
- Personen, die ihre Kommunikationsfähigkeiten verbessern möchten
- Berufstätige, die durch die Internationalisierung des Berufslebens neue Aufgaben am Arbeitsplatz übernehmen
- Personen, für die der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen eine weitere Schlüssel- bzw. Aufstiegsqualifikation darstellt
- Personen, die häufig beruflich in die Türkei reisen und sprachliche sowie kulturelle Grundkenntnisse benötigen
- Personen, die in Deutschland häufig mit Menschen aus dem türkischen Kulturraum zu tun haben und für den Umgang Grundkenntnisse der türkischen Sprache benötigen
Lernmethoden:
- Leseverstehen mit authentischer Lektüre
- Vertiefende Grammatik- und Wortschatzarbeit
- Dialoge und praxisnahe Sprachübungen
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
- Kulturelle und landeskundliche Einblicke
Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Kacan Adam, Buske Verlag, ISBN 978-3-87548-983-5, ab Lektion 1. Das Lehrbuch muss von den Teilnehmenden erworben und zur ersten Kursstunde mitgebracht werden.
Wichtige Hinweise:
- Der Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an dem Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen. Während des Bildungsurlaubs steht Mineralwasser für Sie zur Verfügung.
- In der Kurszeit sind täglich 90 Minuten Pause vorgesehen.
Ablaufplan Bildungsurlaub
Türkisch mit Vorkenntnissen (A2/B1)
1. Tag (6 Unterrichtsstunden)
Begrüßung und Kurseinstieg
Textüberschriften: Hapishanede, Tekirdağ`dan İstanbul´a, Tek şansım
Grammatik: Präsens / Vergangenheit, Zeitkombinationen, Lokativ, Dativ, Ablativ, Akkusativ, Genitiv, Wortverkettung mit pronominalem „n“, wörtliche Rede, Zahlen und Uhrzeiten, Ortsbezeichnungen mit Postpositionen, einfache Nebensatzkonstruktion „dass“
2. Tag (6 Unterrichtsstunden)
Textüberschriften: Bu bir tuzak mı?, Bir kasabanın tren istasyonunda, Kocama benziyorsun
Grammatik: Adjektive in Vergangenheit, Richtungsangaben mit pronominalem „n“, „sollen“, Imperativ, pos. und neg. Aorist, Intensivierungen
3. Tag (6 Unterrichtsstunden)
Textüberschriften: Kapıda birisi var, Bu sefer kaçamayacak, Belki bize çay getiriyor
Grammatik: Infinitiv auf Akkusativ, Dativ, Ablativ, Das Modalverb „können“, Relativsatzkonstruktion
4. Tag (6 Unterrichtsstunden)
Textüberschriften: Körü körüne güvenenler, Kaçak hala serbest, Seni bekliyordum
Grammatik: sowohl als auch, weder noch, Steigerungsformen, Ortsbezeichnungen mit Postpositionen, „wenn“
Kursabschluss
Musterplan, Änderungen vorbehalten!
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund

Schwedisch A1.1 – Ihre ersten Schritte in die schwedische Sprache
- Datum: Mi. 23.09.2026 - Mi. 09.12.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Bildungsurlaub: Englisch Refresher Course Upper Intermediate B2+
- Datum: Mo. 26.10.2026 - Fr. 30.10.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Bildungsurlaub: Gesundheitsförderung für Frauen (in den Wechseljahren)
- Datum: Mo. 11.01.2027 - Fr. 15.01.2027
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Bildungsurlaub: Resilienz – Der Antrieb in mir!
- Datum: Mo. 15.03.2027 - Fr. 19.03.2027
- Ort: VHS Bildungscampus West, Haus 1, Oberbank 1
