Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Yoga als Tool für Gesundheit und Stresskompetenz im Berufsalltag

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-84558D
Beginn Mi., 02.12.2026, 08:30 - 13:30 Uhr
Dauer 3 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 113,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Im Mittelpunkt stehen der bewusste Umgang mit sich selbst und der Umwelt, Atemtechniken, Meditation sowie rückengesunde Bewegung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Erkennen und Reflektieren eigener destruktiven Denkmuster. Die Teilnehmenden lernen, diese wahrzunehmen und Strategien zu entwickeln, um ihnen bewusst und konstruktiv zu begegnen.
Ergänzend werden kurze, alltagstaugliche Übungen vermittelt, die sich auch in den Arbeitsalltag integrieren lassen und zur Förderung von Energie, mentaler Klarheit und Entspannung beitragen können.
Der Bildungsurlaub kombiniert theoretische Impulse, praktische Übungen, Austausch und Reflexionsphasen. Ziel ist es, Strategien zur Stressreduktion, zur Förderung der körperlichen Gesundheit sowie zur Stärkung der persönlichen Resilienz zu entwickeln und nachhaltig in den beruflichen Alltag zu übertragen.

Inhalte:
• Erlernen effektiver Atemtechniken und Meditationsformen
• Anleiten von rückengesunden Bewegungsabläufen zur körperlichen Entlastung
• Analyse und Reflexion destruktiver Denkmuster sowie Entwicklung konstruktiver Gegenstrategien
• Vermittlung kurzer, alltagstauglicher Übungen für den Arbeitsalltag zur Förderung von Energie und Fokus
• Strategien zur Stärkung der persönlichen Resilienz und Stressbewältigung

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Berufstätigen, die simple und einfach in den (Berufs-)alltag integrierbare Tools kennenlernen möchten
• Vorkenntnisse im Bereich Yoga sind nicht erforderlich; alle sind herzlich willkommen

Lernmethoden:
• Theoretische Impulse
• Praktische Übungen
• Gemeinsamer Austausch in der Gruppe
• Zeiträume zur individuellen Reflexion und Integration

Bitte bereithalten:
• Matte
• Bequeme Kleidung
• Warme Socken
• Ein Getränk

Wichtige Hinweise:
• Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
• Die Veranstaltung findet online statt. Der entsprechende Zoom-Link wird Ihnen rechtzeitig vor dem Start des Bildungsurlaubs zugeschickt.

Ablaufplan Bildungsurlaub

Tag 1:
Die Yamas: Regeln zum Umgang mit seiner Umwelt.
- Vorstellungsrunde, Erwartungen an das Seminar
- Was ist Yoga? Der 8-gliedrige Pfad als Basis für ein gesundes und achtsames Leben.
- Die Yamas erklärt an Beispielen aus dem Alltag.
- Zeit für Reflektion und Austausch
- Gemeinsame Yogapraxis

Tag 2:
Die Niyamas: Regeln zum Umgang mit sich selbst.
- Die Niyamas erklärt an Beispielen aus dem Alltag.
- Zeit für Reflektion, Gruppenarbeit, Austausch
Pranayama und Dyana: Atem und Meditation
- Grundlagen der physiologischen Atmung: Theorie und Praxis
- Grundlagen der Meditation: Theorie und Praxis
- Gemeinsame Yogapraxis

Tag 3:
Asana: Gesunder Rücken
- Anatomische Grundlagen
- Übungen zur Umsetzung im Alltag
- Gemeinsame Yogapraxis
- Selbstreflexion, Zeit für Wochenrückschau
- Abschlussrunde, Feedback

Kurs teilen:

Keine empfohlenen Kurse vorhanden