Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Chinesisch A1.3

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-42235D
Beginn Mi., 16.09.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 11 Termine
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 136,40 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Sie haben bereits erste Schritte in der faszinierenden Welt der chinesischen Sprache gemacht und möchten Ihre Kenntnisse nun systematisch erweitern? In diesem Kurs vertiefen Sie Ihre Grundlagen und erweitern Ihren Wortschatz, um sich in einfachen Alltagssituationen sicherer auszudrücken. Durch abwechslungsreiche Übungen zu den Fertigkeiten Sprechen, Hören und Lesen festigen Sie Ihre bisher erworbenen Kenntnisse und lernen zusätzlich neue Schriftzeichen kennen. Gleichzeitig erhalten Sie spannende Einblicke in die Kultur und Lebensweise in China.

Lernziele:
- Umgang mit einfachen Alltagssituationen
- Erweiterung des Wortschatzes in relevanten Themenbereichen
- Vertiefung der Kenntnisse im Lesen und Schreiben chinesischer Schriftzeichen
- Verbesserung des Hörverständnisses durch authentische Hörbeispiele
- Vertrautheit mit kulturellen Besonderheiten und landeskundlichen Aspekten

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Teilnehmende mit Vorkenntnissen aus ca. 2-3 Sprachkursen
- Personen, die ihre Grundkenntnisse in Chinesisch festigen und erweitern möchten
- Interessierte, die sich für die chinesische Kultur und Schrift interessieren

Lernmethoden:
- Übungen zur Festigung der Grammatik und des Wortschatzes
- Interaktive Gesprächsübungen
- Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen und Medien
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
- Landeskundliche Einblicke und interkulturelle Sensibilisierung

Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Lóng neu A1-A2, Chinesisch für Anfängerinnen und Anfänger, Klett-Verlag, Kursbuch, Hybride Ausgabe allango, ISBN: 978-3-12-528969-7, ab Lektion 7

Wichtige Hinweise:
- Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte nach der ersten Kursstunde besorgt werden.

VHS, Hansastraße 2-4

Hansastr. 2 - 4
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.09.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
Datum
23.09.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
Datum
30.09.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
Datum
07.10.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
Datum
14.10.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
Datum
04.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
Datum
11.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
Datum
18.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
Datum
25.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
Datum
02.12.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G133b
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  • Datum: Do. 06.08.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47