Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Dänisch B1 - Hybrid
Keine Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-39177D |
| Beginn | Do., 05.11.2026, 17:45 - 19:15 Uhr |
| Dauer | 7 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 67,20 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Sie verfügen bereits über fortgeschrittene Kenntnisse in der dänischen Sprache auf B1-Niveau und möchten diese nun weiter festigen und aktiv anwenden? Dieser Kurs setzt den bisherigen B1-Kurs fort. Im Mittelpunkt des Kurses steht das dritte Kapitel „Køn og ligestilling“ des Lehrwerks Så langt, så godt – Dansk for viderekomne. Anhand von Texten, Videos, Statistiken und weiteren authentischen Materialien beschäftigen wir uns unter anderem mit Gleichstellung in Dänemark, Geschlechterrollen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem aktiven Sprachgebrauch: Die Themen des Lehrwerks dienen als Ausgangspunkt für Gespräche und Diskussionen auf Dänisch. Ergänzend werden Materialien sowie aktuelle Texte, Podcasts und weitere Medien eingesetzt. Wortschatz und Grammatik werden dabei wiederholt, vertieft und unmittelbar in unterschiedlichen sprachlichen Situationen angewendet.Lernziele:
Weiterentwicklung und Festigung der Sprachkenntnisse auf B1-Niveau
Gewinn an Sicherheit im freien Sprechen sowie in der Diskussionsführung
Erweiterung des Wortschatzes zu gesellschaftlichen und aktuellen Themen
Verbesserung des Hör- und Leseverstehens durch den Einsatz authentischer dänischer Materialien
Wiederholung und Vertiefung grammatikalischer Strukturen für eine sicherere Anwendung
Erweiterung der Kenntnisse über die dänische Gesellschaft und Kultur
Die Veranstaltung richtet sich an:
Teilnehmende des bisherigen B1-Kurses
Lernende, die über fortgeschrittene Kenntnisse in der dänischen Sprache auf B1-Niveau verfügen und sich auch zu gesellschaftlichen und aktuellen Themen auf Dänisch verständigen können.
(Da der Kurs unmittelbar auf dem bisherigen Kurs aufbaut, sind für einen Neueinstieg entsprechende Vorkenntnisse erforderlich.)
Lernmethoden:
Training des Lese- und Hörverstehens mit authentischen Texten, Videos und Podcasts
Gemeinsame Gespräche und geführte Diskussionen auf Dänisch
Arbeit mit Statistiken und Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen
Gezielte Wortschatzarbeit und anwendungsorientierte Grammatikübungen
Einsatz ergänzender und weiterführender Materialien durch die Lehrkraft
Interaktive Partner-, Gruppen- und Einzelarbeit
Landeskundliche Einblicke in die aktuelle dänische Gesellschaft
Bitte mitbringen:
• Lehrbuch: Så langt, så godt – Dansk for viderekomne, Grundbog, Gyldendal, ISBN 978-3-12-528516-3
• Arbeitsbuch: Så langt, så godt – Dansk for viderekomne, Øvebog, Gyldendal, ISBN 978-3-12-528566-8
(Hinweis: Die Lehrbücher sind nicht im Kurspreis enthalten und sollten spätestens nach der ersten Kursstunde vorhanden sein)
• Einen PC, Laptop oder ein Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt
Wichtige Hinweise:
• Der Kurs bietet Ihnen die Flexibilität, zwischen der Präsenzform in der VHS oder einer Online-Zuschaltung zu wählen.
• Für Online-Teilnehmende und Online-Teilnehmer: Die Veranstaltung wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
• Anmeldungen sind bis spätestens zwei Werktage vor Kursbeginn möglich. Sollten Sie eine Anmeldung nach Kursbeginn wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
