Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Dänisch für alle - live aus Dänemark! - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-39109D
Beginn Di., 08.09.2026, 18:15 - 21:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort vhs.online
Entgelt 19,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Wolltest Du schon immer einmal Dänisch lernen oder es wenigstens ausprobieren? Reist Du regelmäßig nach Dänemark oder möchtest Du einfach die wichtigsten Grundlagen kennenlernen? Dann heißt es: Velkommen til!
An diesem Abend lernst Du erste Grundlagen der Sprache der Nachfahren der Wikinger und Hans Christian Andersens kennen. Du übst, Dich vorzustellen, über Wind und (Un-)Wetter zu sprechen, Einkäufe zu tätigen und Smørrebrød und Softeis zu bestellen, Deine Wünsche auszudrücken sowie Small Talk zu führen. Dazu erhältst Du praktische Aussprachehilfen, einen Grammatik-Spickzettel und Tipps für das weitere selbstständige Lernen.
Keine Sorge: Du musst Dir nicht ständig eine heiße Kartoffel in den Mund stecken, um Dänisch aussprechen zu können. Mach es Dir hyggelig auf dem Sofa und nimm interaktiv am Online-Schnupperkurs teil - live aus dem hohen Norden zugeschaltet.

Lernziele:
Einführung in die dänische Sprache und Grundlagen der Aussprache kennen
Sich vorstellen und etwas über sich erzählen können
Einfachen Small Talk führen und über Freizeitinteressen sprechen können
Typische Alltagssituationen bewältigen (Einkaufen, Essen und Getränke bestellen)
Vorlieben und Wünsche angemessen ausdrücken
Elementare Grammatik mithilfe eines kompakten Spickzettels verstehen
Praktischer Tipps für das weitere selbstständige Lernen erhalten

Zielgruppe:
Lernende ohne oder mit sehr geringen Vorkenntnissen
Alle, die einen unverbindlichen und praktischen Einstieg in die dänische Sprache suchen
Menschen mit Interesse an Dänemark, beispielsweise wegen Reisen, Arbeit, Familie, Auslandsaufenthalt oder Studium

Lernmethoden:
Interaktiver Onlineunterricht mit digitaler Tafel, Handouts und dem Buch "Dänisch lernen mal anders".
Kurze Übungen zu Wortschatz, Aussprache und elementarer Grammatik
Aktiver Sprachgebrauch durch einfache Dialoge und kleine Rollenspiele
Praktische Lerntipps und Materialien für das anschließende Selbststudium

Bitte mitbringen:
Begleitmaterial (optional): Dänisch lernen mal anders - Die 100 wichtigsten Vokabeln; ISBN: 978-1075813528; das Unterrichtsmaterial ist nicht im Kurspreis. Ergänzend Handouts des Dozenten.
Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.

Wichtige Hinweise:
Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
Bitte beachten Sie, dass zwei Werktage vor Kursbeginn keine Anmeldung mehr möglich ist. Sollten Sie sich nach Kursbeginn anmelden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
Nach dem Schnupperkurs können Interessierte ihre Dänischkenntnisse in einem regulären Anfänger*innenkurs, einem Bildungsurlaub für Anfänger*innen oder einem berufsbezogenen Bildungsurlaub weiter vertiefen.

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Dänisch A1.1 - Online

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English: Horror Stories (Edgar Allan Poe) B1-B2 - Online

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  • Ort: vhs.online
Anmeldung möglich

Englisch: Krimi-Kurs A2 - Online

  • Datum: Mi. 16.09.2026 - Mi. 04.11.2026
  • Ort: vhs.online
fast ausgebucht

Bildungsurlaub: Gesundheitsförderung durch Pilates

  • Datum: Mi. 16.12.2026 - Fr. 18.12.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4