Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Deutsch C1 Kommunikation für den Beruf
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-30594D |
| Beginn | Di., 22.09.2026, 14:30 - 17:00 Uhr |
| Dauer | 10 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 102,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 15 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Professionelle Kommunikation im beruflichen AlltagIn der modernen Arbeitswelt ist die Fähigkeit, sich präzise, sicher und situationsgerecht auszudrücken, einer der wichtigsten Schlüssel zum beruflichen Erfolg. In diesem Kurs begleiten wir Sie dabei, Ihre mündlichen und schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten gezielt zu verfeinern und auf ein professionelles Niveau zu heben. Gemeinsam erarbeiten wir Strategien, mit denen Sie in typischen Arbeitssituationen – sei es bei Telefonaten, in der schriftlichen Korrespondenz oder in Meetings – souverän auftreten und Ihre Botschaften klar vermitteln. Dabei steht nicht nur die korrekte Sprache im Vordergrund, sondern auch das Gespür für Nuancen und die angemessene Wirkung auf Ihr Gegenüber. Wir schaffen einen Raum, in dem Sie experimentieren können, Ihre Sicherheit gewinnen und Ihre Professionalität in einem geschützten Rahmen perfektionieren.
Lernziele:
• Professionelle Gestaltung und Führung von Telefongesprächen sowie sichere Korrespondenz per E-Mail
• Verständliche und präzise Weitergabe von Informationen an Kolleginnen, Kollegen und Geschäftspartner
• Kompetente Klärung von Missverständnissen und die konstruktive Gestaltung von Feedback-Gesprächen
• Optimierung der Teamkommunikation sowie Vorbereitung und Durchführung kurzer Präsentationen
• Souveräner Umgang mit Small Talk und die professionelle Führung von Konfliktgesprächen
• Individuelle Vertiefung weiterer Themen entsprechend Ihren Bedürfnissen und Interessen
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Teilnehmende mit einem Sprachniveau auf C1-Ebene
• Personen, die ihre Ausdrucksweise im beruflichen Kontext professionalisieren möchten
• Alle, die mehr Sicherheit in der Kommunikation mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden gewinnen wollen
Lernmethoden:
• Interaktive Übungen und Simulationen von Arbeitssituationen
• Gemeinsame Analyse von Textbeispielen und Fallstudien
• Gegenseitiges Feedback und Peer-Learning in Kleingruppen
• Praxisorientiertes Training durch Rollenspiele
Bitte mitbringen:
• Eigene Arbeitsmaterialien (Laptop, Tablet oder Notizblock)
• Beispiele aus Ihrem beruflichen Alltag (z. B. anonymisierte E-Mails oder typische Gesprächssituationen)
• Eine offene und experimentierfreudige Haltung
Wichtige Hinweise:
• Die Kursinhalte werden flexibel an die spezifischen Interessen und beruflichen Anforderungen der Teilnehmenden angepasst.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
