Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Deutsch-Kurs A2.1
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-30210D |
| Beginn | Mi., 24.06.2026, 09:00 - 13:15 Uhr |
| Dauer | 15 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 255,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 16 |
Kursbeschreibung
Deutschkurs A2.1: Vertiefung der GrundlagenIn diesem Kurs haben Sie die Chance, Ihr Deutsch auf das Niveau A 2.1 (erster von zwei Teilen) zu bringen. Gemeinsam werden wir die wichtigsten Themen und Strukturen dieser Stufe erarbeiten, sodass Sie sich in alltäglichen Situationen sicherer ausdrücken können. Der Kurs ist so gestaltet, dass Sie Schritt für Schritt Ihre Sprachkenntnisse ausbauen und festigen können. Dabei liegt der Fokus auf praktischer Anwendung und interaktiven Übungen, um das Gelernte direkt anzuwenden.
Lernziele:
- Anderen Menschen begegnen und sie begrüßen
- Sich selbst vorstellen und über deine Herkunft sprechen
- Über Familie, Uhrzeit und Wochentage kommunizieren
- Das Alphabet und Zahlen verwenden
- Grundlegende Satzstrukturen anwenden
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Personen mit einem guten A1-Sprachniveau, die ihre Deutschkenntnisse erweitern möchten
- Lernende, die bereit sind, eigenverantwortlich und aktiv am Unterricht teilzunehmen
- Interessierte, die Freude am Sprachenlernen haben und ihre Kommunikationsfähigkeiten verbessern wollen
Lernmethoden:
- Frontalunterricht mit klaren Erklärungen und Beispielen
- Gruppenarbeit, um gemeinsam zu üben und voneinander zu lernen
- Rollenspiele, um die gelernten Strukturen in realistischen Situationen anzuwenden
Bitte mitbringen:
- Dein Lehrbuch: "Die neue Linie 1", A2 Kurs- und Übungsbuch, Hybride Ausgabe, ISBN 978-3-12-607247-2
- Ein Notizbuch und einen Stift für persönliche Notizen
- Etwas zu trinken, um hydriert zu bleiben
Wichtige Hinweise:
- Der Kurs setzt ein gutes A1-Sprachniveau voraus (bitte überprüfen Sie Ihre Kenntnisse mit einem Einstufungstest, falls kein Zertifikat vorliegt)
- Eigenverantwortliches Lernen und die Bereitschaft, Hausaufgaben zu machen, sind wichtig für deinen Lernerfolg.
- Eine Prüfung ist nicht Teil dieses Kurses, aber Sie haben die Möglichkeit, eine Prüfung bei der VHS Dortmund abzulegen, falls erwünscht.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse der Dozentin
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Keine empfohlenen Kurse vorhanden
