Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Deutsch Prüfungstraining telc A2-B1
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-EW134D |
| Beginn | Mo., 07.09.2026, 16:00 - 17:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | entgeltfrei |
| Teilnehmende | 0 - 15 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Vorbereitung auf die telc A2-B1: Orientierung und EinschätzungStehen Sie kurz vor dem nächsten Meilenstein Ihrer sprachlichen Entwicklung und streben das telc A2 oder B1- Zertifikat an? In diesem Kurs bieten wir Ihnen die ideale Gelegenheit, die Prüfungsformate von telc detailliert kennenzulernen und Sicherheit im Umgang mit den verschiedenen Aufgabenstellungen zu gewinnen. Gemeinsam werfen wir einen Blick in aktuelle Modelltests und simulieren die Prüfungssituation, damit Sie ein realistisches Gefühl für die Anforderungen entwickeln können. Ziel ist es, Ihre individuellen Stärken zu identifizieren und präzise einzuschätzen, ob Sie bereits über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen. Neben der praktischen Anwendung unterstützen wir Sie mit wertvollen Tipps zu passenden Übungsmaterialien und Literatur für Ihr Selbststudium.
Lernziele:
• Vertrautmachen mit dem Aufbau und den Anforderungen der telc Prüfungen
• Kennenlernen der einzelnen Prüfungsteile (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck und Mündliche Prüfung)
• Einschätzung des eigenen Sprachniveaus anhand von Simulationen und Modelltests
• Erarbeitung von Strategien zur effektiven Prüfungsvorbereitung
• Identifikation geeigneter Lernressourcen für das eigenständige Studium
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ein A2 oder B1-Sprachniveau anstreben oder bereits besitzen
• Personen, die eine fundierte Einschätzung ihrer Chancen für die telc A2/B1-Prüfung wünschen
• Lernende, die eine strukturierte Einführung in das Prüfungsformat suchen
Lernmethoden:
• Gemeinsame Analyse von Modelltests
• Prüfungssimulationen unter realitätsnahen Bedingungen
• Interaktive Übungen und Feedbackgespräche
• Vermittlung von Tipps zur Selbstlernorganisation
Bitte mitbringen:
• Schreibmaterialien
• Eventuelle eigene Fragen zum Prüfungsablauf
• Die Motivation, sich intensiv mit dem Format auseinanderzusetzen
Wichtige Hinweise:
• Der Kurs dient der Orientierung und Einschätzung; er ersetzt keinen umfassenden Kurs.
• Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen intensiveren Übungsbedarf haben, bieten wir separat spezifische, vertiefende Vorbereitungskurse an, für den Sie sich gerne anmelden können.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund

