Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Die faszinierende Welt der arabischen Schrift entdecken
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-42105D |
| Beginn | Sa., 14.11.2026, 09:00 - 15:30 Uhr |
| Dauer | 4 Termine |
| Kursort | VHS, Hansastraße 2-4 |
| Entgelt | 198,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 15 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Die arabische Schrift ist nicht nur ein Mittel der Kommunikation, sondern auch ein Kunstwerk, das durch seine Eleganz und Tradition besticht. In diesem Wochenendkurs tauchen Sie in die Welt der arabischen Buchstaben ein und lernen, sie nicht nur korrekt zu lesen und zu schreiben, sondern auch ästhetisch zu gestalten. Keine Vorkenntnisse sind erforderlich, sodass sowohl Neugierige als auch Sprachlernende von den Inhalten profitieren können. Ob Sie sich für die arabische Sprache interessieren oder einfach die Schönheit der Schrift entdecken möchten – dieser Kurs bietet Ihnen einen idealen Einstieg. Auch Lernende, die bereits Arabisch lernen, aber noch Schwierigkeiten beim Erkennen und Lesen der Buchstaben haben, sind willkommen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Grundlagen der arabischen Schrift (am Beispiel der Schriftstile Naskh und Ruq’a) zu vermitteln, damit Sie diese in Ihrem Sprachlernprozess anwenden können. Im Fokus steht dabei die korrekte und ansprechende Schriftführung, nicht die Kalligrafie als eigenständige Kunstform.Lernziele:
- Das arabische Alphabet lesen und schreiben lernen
- Korrekte Aussprache der Buchstaben üben
- Ästhetische Gestaltung der Schrift (am Beispiel der Schriftstile Naskh und Ruq’a) erlernen
- Grundlagen der arabischen Schrift für Sprachlernende vermitteln
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Interessierte ohne Vorkenntnisse
- Sprachlernende, die ihre Kenntnisse der arabischen Schrift (am Beispiel der Schriftstile Naskh und Ruq’a) vertiefen möchten
- Personen, die sich für die ästhetische Gestaltung der arabischen Buchstaben interessieren
Lernmethoden:
- Theoretische Einführung in die arabische Schrift
- Praktische Übungen zum Schreiben und Lesen
- Individuelle Betreuung und Feedback durch die Dozentin
Wichtige Hinweise:
- Das Kursmaterial wird von der Dozentin zur Verfügung gestellt.
VHS, Hansastraße 2-4
Hansastr. 2 - 444137 Dortmund

Nähen für Anfänger*innen und Fortgeschrittene
- Datum: Di. 28.07.2026 - Di. 11.08.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Nähen für Anfänger*innen und Fortgeschrittene
- Datum: Mo. 03.08.2026 - Mo. 24.08.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1

Nähen für Anfänger*innen und Fortgeschrittene
- Datum: Mo. 07.09.2026 - Mo. 12.10.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1

Plotten: Geschenke zur Einschulung - kreativ mit dem Plotter
- Datum: Mi. 19.08.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4
