Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Die richtigen Fragen stellen: Verständnis, Wechsel, Konsequenz

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-14235D
Beginn Do., 24.09.2026, 09:30 - 16:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 62,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Die Kunst der fragenden Kommunikation: Brücken bauen statt Barrieren errichten

Haben Sie schon einmal erlebt, dass ein Gespräch ins Stocken geriet oder eine eigentlich einfache Bitte auf unerwarteten Widerstand stieß? Oft liegt dies nicht am Inhalt, sondern an der Form: Grob formulierte Aussagen wirken häufig wie Blockaden und führen eher zu Abwehrreaktionen als zu Lösungen. Zudem wählen wir gelegentlich den falschen Kommunikationskanal, wodurch ein gemeinsames Verständnis ausbleibt. Doch hier liegt eine große Chance: Die richtige Fragetechnik ist ein mächtiges Werkzeug. Sie fördert realistisches Denken, hilft dabei, unerwünschte Impulse abzuwehren und wirkt nachhaltig ermutigend. In diesem Seminar erfahren Sie, dass „Frage nicht gleich Frage“ ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch präzise Formulierungen den Dialog steuern, die Antworten Ihrer Gesprächspartner auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen und dabei auch die Mimik als wichtigen Indikator nutzen. Gemeinsam finden wir heraus, worauf es in der täglichen Interaktion wirklich ankommt, um Kommunikation erfolgreich und wertschätzend zu gestalten.

Lernziele:
• Nutzung der „Ja-Sager-Straße“ zur Förderung eines positiven Gesprächsflusses (The Flow)
• Gezieltes Nachfragen bei Auslassungen oder Tilgungen in der Kommunikation
• Anwendung von Schlüsselfragen zur Person sowie zur Lösungsorientierung
• Abwehr von Angriffen durch den Einsatz von Separatorenfragen
• Erkennen von Falschaussagen und Widersprüchen
• Stressvermeidung und Anwendung von Reframing-Techniken zur Perspektivänderung

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Personen, die ihre Gesprächsführung professionalisieren möchten
• Teilnehmende, die in ihrem Alltag oder Beruf häufig mit Menschen kommunizieren und Konfliktsituationen souveräner lösen wollen

Lernmethoden:
• Praxisnahe Übungen zur direkten Anwendung der Techniken
• Theoriebetrachtungen in Form von gemeinsamen Aussprachen
• Erarbeitung und Analyse von Informationsblättern

Bitte mitbringen:
• Freude an interaktiver Kommunikation und Offenheit für neue Perspektiven

Wichtige Hinweise:
• Die Leitung des Seminars übernimmt ein Trainer für Prozesskommunikation® („ich bin o.k. + , du bist o.k. +“) und Leiter des „Theaterlabor Hannover“.
• Im Unterrichtsentgelt ist ein Betrag von 7,00 € für die benötigten Arbeitsmaterialien bereits enthalten.

Kurs teilen:

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Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Stressreduktion für den beruflichen Alltag

  • Datum: Mo. 19.10.2026 - Do. 22.10.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Anmeldung auf Warteliste

Nähen für Anfänger*innen und Fortgeschrittene:Ein Schnitt - viele Röcke

  • Datum: Do. 25.06.2026 - Do. 09.07.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Besuch: SÖZ - Sozial Ökologisches Zentrum: Gemeinschaft, Garten, Kultur und mehr

  • Datum: Mo. 07.09.2026
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Anmeldung möglich

Besuch: Kulturgarten freilicht.nord - Gemeinschaft, Garten, Kultur und mehr

  • Datum: So. 30.08.2026
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"