Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Diskriminierung verstehen und sensibel handeln
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-51522 |
| Beginn | Di., 06.10.2026, 17:00 - 19:15 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 12,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 25 |
Kursbeschreibung
Diskriminierung ist allgegenwärtig – mal offensichtlich, mal versteckt. Sie zeigt sich in verschiedenen Formen wie Rassismus, Sexismus, Ableismus oder Klassismus und prägt unseren Alltag oft unbemerkt. In diesem Workshop widmen wir uns diesen unterschiedlichen Facetten und untersuchen, wie sie wirken und welche Auswirkungen sie auf Einzelne und die Gesellschaft haben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Konzept der Intersektionalität: Wie überschneiden sich verschiedene Diskriminierungserfahrungen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Betroffenen?Gemeinsam erarbeiten wir, wie Diskriminierung in unserer Gesellschaft verankert ist, welche Folgen sie hat und welche Handlungsmöglichkeiten sich daraus ergeben. Der Workshop bietet Ihnen Raum für Austausch, Reflexion und neue Perspektiven – für alle, die sich mit dem Thema sensibel und differenziert auseinandersetzen möchten.
Lana Blömer, Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin (B.A.), führt Sie durch den Workshop.
Lernziele:
- Verständnis für verschiedene Formen der Diskriminierung entwickeln
- Intersektionalität als Konzept kennenlernen und anwenden
- Gesellschaftliche Verankerung von Diskriminierung analysieren
- Auswirkungen von Diskriminierung auf Einzelne und die Gesellschaft verstehen
- Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Diskriminierung erarbeiten
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Alle Interessierten, die sich mit dem Thema Diskriminierung auseinandersetzen möchten
- Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen oder beruflichen Kontexten
- Menschen, die sich für intersektionale Perspektiven interessieren
Lernmethoden:
- Theoretischer Input, Gruppenarbeit und Diskussionen
- Reflexionsübungen und Fallbeispiele
- Austausch und Erfahrungsberichte
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse der Dozentin
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
