Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Eltern-Kind-Nähen für Anfänger*innen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-76052
Beginn Do., 11.06.2026, 16:30 - 18:45 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 108,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 3 - 10

Kursbeschreibung

Nähen lernen – gemeinsam mit Kindern

In diesem Kurs entdecken Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren zusammen mit einem Elternteil oder einer erwachsenen Begleitperson die faszinierende Welt des Nähens. Unter fachkundiger Anleitung lernen sie nicht nur den Umgang mit der Nähmaschine kennen, sondern setzen bereits nach kurzer Zeit erste kreative Projekte um. Dabei werden grundlegende Techniken wie das richtige Zuschneiden und verschiedene Nähmethoden vermittelt. Der Kurs bietet sowohl den Kindern als auch den Erwachsenen die Möglichkeit, erste praktische Erfahrungen zu sammeln und gemeinsam Freude am Nähen zu entwickeln.

Lernziele:
• Grundlagen des Umgangs mit der Nähmaschine erlernen
• Richtiges Zuschneiden von Stoffen üben
• Verschiedene Nähtechniken kennenlernen und anwenden
• Einfache Nähprojekte umsetzen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren
• Eltern oder erwachsene Begleitpersonen, die gemeinsam mit dem Kind nähen lernen möchten
• Anfänger*innen mit und ohne Vorkenntnisse

Lernmethoden:
• Praktische Übungen
• Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Nähprojekte
• Individuelle Betreuung und Unterstützung durch die Kursleitung

Bitte mitbringen:
• Schere
• Maßband
• Schreibzeug und Papier
• Stoffe und Nähzubehör (z. B. Garn, Knöpfe, Reißverschlüsse)
• Optional: Eigene Nähmaschine (falls vorhanden)

Wichtige Hinweise:
• Das Entgelt gilt für einen Erwachsenen und ein Kind.
• Nähmaschinen stehen vor Ort zur Verfügung. Eine eigene Nähmaschine kann aber gerne mitgebracht werden.

Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1

Oberbank 1
44149 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
11.06.2026
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 13
Datum
18.06.2026
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 13
Datum
25.06.2026
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 13
Datum
02.07.2026
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 13
Datum
16.07.2026
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 13

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