Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
English Masterclass (B2/C1) - Intensiv Lernen
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-33011D |
| Beginn | Sa., 12.09.2026, 09:15 - 16:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 38,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 15 |
Kursbeschreibung
Tauchen Sie für einen Tag in eine anregende und interaktive Umgebung ein! In diesem Workshop, der von einem Muttersprachler geleitet wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Englischkenntnisse zu verfeinern und Ihr Vokabular zu erweitern. Durch dynamische Diskussionen, Spiele, Medieninputs, Quizze und praktische Sprechübungen werden Sie Ihre Sprachkompetenz steigern und Ihre Selbstsicherheit im Umgang mit der englischen Sprache gewinnen.Dieser Workshop ist ideal für fortgeschrittene Lernende und motivierte Schulabgänger*innen, die ihre Sprachkenntnisse auf ein neues Level heben möchten. Selbst wenn Sie bereits an ähnlichen Veranstaltungen teilgenommen haben, bieten wir Ihnen frische Perspektiven und abwechslungsreiche Übungen, die Ihnen helfen, Ihre Fähigkeiten weiter auszubauen.
Lernziele:
• Vertiefung der Sprachkompetenz in Englisch
• Erweiterung des Vokabulars
• Steigerung der Sprechflüssigkeit
• Verbesserung des Verständnisses für idiomatische Ausdrücke
• Steigerung der Selbstsicherheit in der Anwendung der englischen Sprache
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Fortgeschrittene Lernende, die ihre Englischkenntnisse vertiefen möchten
• Motivierte Schulabgänger*innen
• Teilnehmende, die bereits Vorkenntnisse mitbringen und diese ausbauen wollen
Lernmethoden:
• Dynamische Diskussionen
• Interaktive Spiele
• Medieninputs
• Praktische Sprechübungen
Bitte mitbringen:
• Notizblock und Stift
Wichtige Hinweise:
• Der Workshop wird auf Englisch abgehalten.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse des Dozenten

Spanisch-Wochenendkurs für Anfänger:innen mit geringen Vorkenntnissen (A1)
- Datum: Fr. 29.05.2026 - So. 31.05.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Mentales Selbstcoaching mit 30-Sekunden Entspannungstechnik
- Datum: Sa. 30.05.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
