Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Entdeckungsreise Aquarell – Freies Malen, Experimente & Ausdruck
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-72160D |
| Beginn | Mi., 04.11.2026, 09:45 - 13:30 Uhr |
| Dauer | 6 Termine |
| Kursort | Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1 |
| Entgelt | 150,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 8 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Entdeckungsreise Aquarell – Freies Malen, Experimente & AusdruckTauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Aquarells – ein Medium, das durch seine Leichtigkeit, beeindruckende Tiefe und eine wunderbare Portion Überraschung besticht. In diesem Kurs begeben wir uns gemeinsam auf eine kreative Entdeckungsreise, bei der nicht die exakte Abbildung der Realität, sondern Ihr persönlicher Ausdruck und die emotionale Wirkung im Mittelpunkt stehen. Wir laden Sie ein, den Moment des Loslassens zu genießen und den Zufällen der Farbe Raum zu geben. Durch das Spiel mit fließenden Übergängen, überraschenden Mischtechniken und freien Kompositionen erweitern wir Ihren künstlerischen Horizont. Dabei verbinden wir die klassische Aquarellmalerei mit modernen Elementen wie Tinten, Tuschen und grafischen Akzenten, um neue, spannende Zugänge zu Ihrer ganz eigenen Bildsprache zu eröffnen.
Lernziele:
• Erlernen und Vertiefen von fließenden Farbübergängen und Mischtechniken
• Experimentieren mit der Kombination von Aquarellfarben, Tinten, Tuschen und Aquarellstiften
• Einsatz von Maskierflüssigkeit und grafischen Elementen zur Strukturierung von Bildern
• Erarbeitung von Abstraktion, Formspielen und intuitiven Linienführungen
• Anwendung von ungewöhnlichen Werkzeugen sowie Kratz- und Spritztechniken
• Integration kleiner Collagen und spontaner Strukturen zur Steigerung der Bilddynamik
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Fortgeschrittene Malerinnen und Maler, die Freude an künstlerischen Experimenten haben
• Teilnehmende, die ihre eigene künstlerische Handschrift vertiefen und ausbauen möchten
• Personen, die bereit sind, die volle Kontrolle abzugeben und sich auf intuitive Prozesse einzulassen
• Hinweis: Für absolute Anfängerinnen und Anfänger ist dieser Kurs leider nicht geeignet
Lernmethoden:
• Praktische Experimentierphasen und freies Ausprobieren
• Gemeinsame Analyse von Bildkompositionen
• Individuelle Betreuung und Anleitung zur Weiterentwicklung der eigenen Bildsprache
• Demonstration verschiedener Techniken und Werkzeuge
Bitte mitbringen:
• Aquarellfarben sowie verschiedene Tuschen oder Tinten
• Eine Auswahl an guten Pinseln in verschiedenen Formen und Größen
• Geeignetes Aquarellpapier
• Diverse Zeichenmaterialien
• Materialien, die Sie gerne ausprobieren möchten (z. B. verschiedene Papiere für Collagen)
• Ein Skizzenbuch oder lose Blätter für erste Ideen und schnelle Entwürfe
Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1
Oberbank 144149 Dortmund

Entdeckungsreise Aquarell – Freies Malen, Experimente & Ausdruck
- Datum: Mi. 09.09.2026 - Mi. 14.10.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1
