Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Exkursion: Das Briller Viertel und das Friedrich Engels Haus in Wuppertal
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-60127 |
| Beginn | Sa., 11.04.2026, 08:40 - 18:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | |
| Entgelt | 20,00 € |
| Teilnehmende | 10 - 25 |
Kursbeschreibung
Das Wuppertaler Stadtquartier Brill, meist Briller Viertel genannt, ist ein städtisch geprägter Stadtteil im Stadtbezirk Elberfeld und bildet eines der größten gründerzeitlichen Villengebiete Deutschlands mit mehr als 245 denkmalgeschützten Häusern. Die damals selbständige Stadt Elberfeld war seit dem frühen 18. Jahrhundert ein europäisches Zentrum für Textilproduktion und -handel. Zahlreiche Textil- und chemische Fabriken entstanden in der Talsohle des späten 19. Jahrhunderts. Durch die zunehmenden Ansprüche der Fabrikanten, die zunächst ihre Villa direkt neben der Fabrik bauten, wurde ein Quartier notwendig, wo sie ihr neues großbürgerliches Selbstbewusstsein repräsentieren konnten. Nach einer Pause geht es weiter zum Friedrich Engels-Haus. 1775 erbaut, war es das Wohnhaus des Großvaters von Friedrich Engels und repräsentiert den wirtschaftlichen Erfolg der Familie als Textilunternehmer in der Frühindustrialisierung. Das vielschichtige Leben und Werk von Friedrich Engels wird in der Dauerausstellung im Engels-Haus dargestellt. Durch Friedrich Engels fand Karl Marx zur Ökonomie. Ohne Engels kein Marx kurz gesagt. Beide zählen als "Erfinder des wissenschaftlichen Sozialismus" zu den bedeutenden Persönlichkeiten des 19. Jahrhunderts, die die Zeitgeschichte des 20. Jahrhunderts nachhaltig beeinflusst haben.Im Engels-Haus wird die bürgerliche Wohnkultur einer Fabrikantenfamilie um 1830 zu sehen sein, insbesondere das Musikzimmer mit aufwendigen Stuckarbeiten oder das repräsentative Tapetenzimmer, dessen farbige Darstellung von Fluss- und Küstenlandschaften bis heute beeindrucken.
Für diese Exkursion ist eine gute körperliche Fitness Voraussetzung.
Für Eintritte und Führungen fallen weietere Kosten an, die vor Ort eingesammelt werden.
Anmeldeschluss: 01.04.2026
Die Fahrt findet mit öffentlichen Verkehrsmitteln statt. Die Kosten dafür sind nicht im Entgelt in Höhe von 20,00 Euro enthalten.
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!

