Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Exkursion: Kreuzviertel entdecken
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-52592 |
| Beginn | Sa., 17.10.2026, 10:30 - 12:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung" |
| Entgelt | 8,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 20 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Das Kreuzviertel ist weit mehr als nur ein architektonisch beeindruckendes Wohnviertel – es ist ein lebendiger Ort, an dem Geschichte und Moderne auf harmonische Weise verschmelzen. Neben den prächtigen Fassaden hat sich hier eine vielfältige kulinarische Szene sowie ein charmantes Kneipenviertel entwickelt, das den Stadtteil zu einem beliebten Treffpunkt macht. Bei diesem besonderen Rundgang nehmen Sie die Geschichte dieses geschätzten Viertels hautnah mit. Wir laden Sie ein, die wunderschönen Jugendstilfassaden zu bewundern, die Geheimnisse hinter dem Namen des Vincke-Platzes zu entdecken und zu erfahren, wo einst die ersten „Badestuben“ die Bewohner versorgten. Es erwartet Sie ein Spaziergang voller Entdeckungen, der die ästhetische Pracht und die sozialen Geschichten des Viertels miteinander verknüpft.Ein besonderes Highlight der Führung ist der Besuch im Sonnenhaus. Hier öffnet Herr Franke seine Türen und gewährt uns exklusiven Einblick in seinen original bewahrten Jugendstil-Flur. Im Anschluss begleiten wir ihn in seinen Garten – einen stillen Rückzugsort im Hinterhof, der durch seinen ganz eigenen, besonderen Charme besticht. Den krönenden Abschluss bildet der Besuch bei dem Kunstsammler Friedrich Fuß, der uns in entspannter Atmosphäre bei einem kleinen Umtrunk seine beeindruckende Kunstsammlung präsentiert.
Lernziele:
• Kennenlernen der architektonischen Besonderheiten des Kreuzviertels
• Einblick in die historische Entwicklung und soziale Geschichte des Stadtteils
• Entdeckung verborgener Orte und privater Jugendstil-Interieure
• Förderung des Verständnisses für lokale Kunst und Kultur
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte Bürger*innen
• Architekturbegeisterte und Geschichtsfreunde
• Alle Personen, die das Viertel aus einer neuen Perspektive erleben möchten
Lernmethoden:
• Geführter Themenrundgang
• Vor-Ort-Besichtigung
• Persönliche Einblicke und Erzählungen durch lokale Gastgeber
• Interaktiver Austausch in der Gruppe
Bitte mitbringen:
• Bequemes Schuhwerk für den Rundgang
• Bei schlechter Witterung wetterfeste Kleidung oder einen Regenschirm
• Neugier und Interesse an lokaler Geschichte
Wichtige Hinweise:
• Treffpunkt: U-Bahnhaltestelle Kreuzstraße
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

USA Midterms `26: Sigmar Gabriel zur Lage der transatlantischen Beziehungen
- Datum: Fr. 13.11.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Rundgang Dortmunder Weihnachtsstadt: Geschichte, Logistik und Zukunft
- Datum: Mo. 30.11.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Die Stadtentwässerung in Dortmund – Betriebshof des Kanalbetriebs
- Datum: Do. 17.12.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
