Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Exkursion: Langenberg: Eine Reise durch die Zeit in der malerischen Bücherstadt

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60518
Beginn Sa., 31.10.2026, 08:20 - 18:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort
Entgelt 20,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 10 - 25
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Langenberg: Eine Reise durch die Zeit in der malerischen Bücherstadt

Tauchen Sie ein in die faszinierende Geschichte Langenbergs, einem Ort, der wie kaum ein anderer den Glanz und den Wandel vergangener Epochen bewahrt hat. Einst zählte Langenberg bezogen auf seine Einwohnerzahl zu den wohlhabendsten Orten Preußens – ein Erbe, das noch heute in der beeindruckenden Architektur sichtbar ist. Flanieren Sie entlang der prachtvollen Villen der Kaufleute und Fabrikanten, die sich wie eine Perlenschnur um die Altstadt reihen, und entdecken Sie das bürgerschaftliche Engagement der Unternehmerfamilien, das sich in kirchlichen und kulturellen Stiftungen wie dem geschichtsträchtigen Bürgerhaus widerspiegelt. Von den Anfängen der Textilindustrie und der Seidenverarbeitung über die Pionierzeit der Eisenbahn bis hin zur modernen Ära der Langenberger Sender bietet diese Stadt eine vielschichtige Erzählung.

Besonders reizvoll ist der historische Altstadtkern: Lassen Sie sich von pittoresken Fachwerkhäusern mit ihren charakteristischen Schieferfassaden verzaubern und schlendern Sie durch verwinkelte Kopfsteinpflastergassen, die sich sanft den Hang hinunterwinden. Während die Bäche Deilbach und Hardenberger Bach mitten durch den Ort fließen, erleben Sie hier das harmonische Aufeinandertreffen von Rheinland und Westfalen. Dass die Stadt eine ganz besondere Magie besitzt, bewies sie erst kürzlich als zentraler Drehort des Films „Der Buchspazierer“, wobei insbesondere die Buchhandlung Kape im Rampenlicht stand. Durch die hohe Dichte an Buchhandlungen und Antiquariaten hat sich Langenberg zudem zu einer lebendigen Bücherstadt entwickelt, die wir gemeinsam bei einer exklusiven Stadtführung erkunden werden.

Lernziele:
• Kennenlernen der regionalen Geschichte und Architektur Langenbergs
• Einblick in die Entwicklung der lokalen Textilindustrie und des Unternehmertums

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Geschichtsinteressierte und Architekturbegeisterte

Lernmethoden:
• Geführter Exkursionstag

Bitte mitbringen:
• Ein Buch, das Sie bereits gelesen haben und nicht mehr benötigen (zum Tauschen mit anderen Teilnehmenden oder als Spende für die lokalen Antiquariate)
• Festes Schuhwerk

Wichtige Hinweise:
• Die Stadtführung ist nicht barrierefrei; Sie sollten daher gut zu Fuß sein, da die Altstadt viele Treppen und Kopfsteinpflaster aufweist.
• Der genaue Treffpunkt wird Ihnen noch bekanntgegeben.
• Die Teilnahmegebühr beträgt 20,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in diesem Entgelt enthalten sind. Die Stadtführung kostet pro Person 10,00 Euro, die vor Ort eingesammelt werden.

• Anmeldeschluss: 18.10.2026

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Smartphone-Stammtisch für Senior*innen

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  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
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  • Ort: