Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Exkursion: Wiesbaden und die Kunst
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-60115 |
| Beginn | Sa., 28.02.2026, 08:00 - 20:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | |
| Entgelt | 50,00 € |
| Teilnehmende | 20 - 30 |
Kursbeschreibung
Wiesbaden bietet gleich zwei Highlights für Kunstliebhaber. Einmal das Museum Wiesbaden, welches bedeutende Kunst vom 18. bis ins 20. Jahrhundert zeigt und das nagelneue Museum Reinhard Ernst. Zunächst soll das Museum Wiesbaden besucht werden. Die Gründung der Wiesbadener Museumssammlungen verdankt sich bürgerlichem Engagement des frühen 19. Jahrhunderts. Der Grundstock der Sammlungen geht auf die bis in das 18. Jahrhundert zurückreichende Sammlertätigkeit des Privatsammlers Johann Isaac Freiherr von Gerning zurück. Einer Anregung des in Wiesbaden zur Kur weilenden Johann Wolfgang von Goethe folgend, wurden die Kunstwerke, Altertümer und Naturalien von Gernings vom Staat Nassau erworben und zunächst im Palais des Nassauischen Erbprinzen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Jahr 1900 gingen die drei Museen in städtisches Eigentum über. Zwischen 1913 und 1915 entstand ein Neubau nach Plänen des Architekten Theodor Fischer. In der Konzeption des Fischer-Baus entstand ein modernes Gebäude, das den unterschiedlichen Bedürfnissen der drei Sparten gerecht wurde und bereits Platz für wechselnde Ausstellungen bot. Internationale Bedeutung besitzt die Sammlung der Klassischen Moderne vor allem durch das gut hundert Werke umfassende Konvolut des berühmten russischen Expressionisten Alexej von Jawlensky (1864—1941), der die letzten zwanzig Jahre seines Lebens in Wiesbaden verbrachte. Nach dem Besuch des Museums folgt eine Pause, anschließend geht es ins Museum Reinhard Ernst.Reinhard Ernst sammelt ausschließlich abstrakte Kunst. Seine Sammlung hat damit ein seltenes und klares Profil. Infolgedessen ist das mre eines der wenigen Museen weltweit, die sich exklusiv der abstrakten Kunst widmen. Viele der Künstler:innen der Sammlung Reinhard Ernst gehören zu den wichtigsten des 20. und 21. Jahrhunderts. Sie haben die zentralen Strömungen der Abstraktion entscheidend mitgeprägt. Ihr Schaffen würdigt das Museum in seinen Ausstellungen, von denen stets gleichzeitig zwei zu sehen sind.
Die Fahrt findet in einem modernen Reisebus statt.
Für Eintritte und Führungen fallen ca. 35,00 Euro an, die vor Ort eingesammelt werden.
Anmeldeschluss: 15.02.2026
Treffpunkt wird noch bekanntgegeben.
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Kurse des Dozenten

Theater Dortmund: Blick hinter die Kulissen
- Datum: Mi. 15.04.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
