Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Fotos aufnehmen, bearbeiten, speichern u. präsentieren in der Apple-Welt...
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-75023D |
| Beginn | Sa., 25.04.2026, 09:15 - 16:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 46,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 11 |
Kursbeschreibung
... inkl. kleiner Foto-SafariFotos aufnehmen, bearbeiten, speichern und präsentieren in der Apple-Welt.
Mit dem iPhone lassen sich auf einfache Weise hochwertige Fotos aufnehmen und direkt verwalten. Die verschiedenen Aufnahme-Modi bieten dabei flexible Möglichkeiten für unterschiedliche Situationen. Funktionen wie Blitz, Selbstauslöser, Live-Foto und Filter helfen, Bilder kreativ zu gestalten. Zusätzlich können Helligkeit und Fokus individuell justiert sowie der Zoom gezielt eingesetzt werden. Über die Einstellungen lassen sich weitere Optionen anpassen, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Eine Praxis-Exkursion kann dabei helfen, die Funktionen direkt anzuwenden und ein Gefühl für gute Bildkomposition zu entwickeln.
Nach der Aufnahme erfolgt die Ablage auf dem iPhone automatisch in der Fotos App, die verschiedene Darstellungsmodi bietet. Bilder können dort übersichtlich in Alben sortiert und bei Bedarf durch Funktionen zum Bild verbessern optimiert werden. Die Nutzung von iCloud ermöglicht es, Fotos sicher zu speichern und auf anderen Geräten verfügbar zu machen.
Für die Weitergabe von Bildern stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, etwa die Übertragung auf den Mac, AirDrop oder die Nutzung der Digitale Bilder App. Die Verwaltung auf dem iPhone mit der Fotos App umfasst dabei nicht nur das Sortieren, sondern auch den strukturierten Aufbau einer eigenen Mediathek.
Zusätzlich können Fotos individuell angepasst werden: Man kann Fotos benennen, die Fotozeit ändern oder einen Aufnahmeort hinzufügen. Durch gezielte Bearbeitung lässt sich jedes Bild verbessern, während eine sinnvolle Sortierung mit Alben für Übersicht und schnellen Zugriff sorgt.
Bitte bringen Sie Ihr iPhone und ggf. ihren Mac mit.
Strom- und Internetanschluß (auch WLAN) sind vorhanden.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund

Programmieren mit Python – ein einfacher Einstieg
- Datum: Mi. 04.03.2026 - Mi. 06.05.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Spektakuläre Wanderwege in Deutschland
- Datum: Mi. 06.05.2026
- Ort: Bürgerzentrum Steigerturm, Kulturforum, Berghofer Schulstraße 12

Einführung in die Finanzmathematik - alles rund um Ihre Geldanlage
- Datum: Mo. 27.04.2026 - Mi. 20.05.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Hanuman Fitness & Hatha Yoga Workshop
- Datum: Sa. 25.04.2026
- Ort: VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10
