Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Fototreff im Steigerturm
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-75518 |
| Beginn | Mi., 11.11.2026, 17:30 - 19:45 Uhr |
| Dauer | 3 Termine |
| Kursort | Bürgerzentrum Steigerturm, Kulturforum, Berghofer Schulstraße 12 |
| Entgelt | 54,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 10 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Fototreff: Gemeinsam wachsen, Wissen teilenSie sind auf der Suche nach einer inspirierenden Gemeinschaft, in der Sie Ihre Leidenschaft für die Fotografie vertiefen und Ihre Fertigkeiten gezielt erweitern können? Dann sind Sie bei uns genau richtig und herzlich willkommen! Der Fototreff ist weit mehr als ein klassischer Kurs: Er ist als lebendiger Ort des kreativen Austauschs konzipiert, an dem das gegenseitige Lernen und das Teilen von wertvollem Wissen im Zentrum stehen. Gemeinsam erkunden wir die vielfältigen Möglichkeiten der DSLR- und DSLM-Fotografie, diskutieren über innovative Techniken und profitieren von den individuellen Erfahrungen aller Teilnehmenden. In einer Atmosphäre des Respekts und der gegenseitigen Wertschätzung analysieren wir gemeinsam unsere Werke, entwickeln spannende Fotothemen und begeben uns auf Exkursionen, um die Welt mit dem richtigen Blick einzufangen.
Lernziele:
• Vertiefung und Erweiterung der fotografischen Fertigkeiten
• Austausch über technische Möglichkeiten und Einstellungen von DSLR- und DSLM-Kameras
• Entwicklung eines geschulten Blicks für Bildkomposition und Gestaltung
• Konstruktive Analyse und Besprechung von Fotografien im Gruppenkontext
• Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Fotothemen
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Begeisterte Fotograf*innen, die im Austausch mit anderen wachsen möchten
• Nutzer*innen von DSLR- oder DSLM-Kameras (Spiegelreflex- oder spiegellose Systemkameras)
• Personen, die Freude an gegenseitiger Inspiration und konstruktivem Feedback haben
Lernmethoden:
• Kreativer Austausch und Erfahrungswertransfer in der Gruppe
• Gemeinsame Exkursionen und praktische Anwendung im Feld
• Respektvolle Bildbesprechungen und Analysen
• Projektorientiertes Arbeiten an gemeinsam gewählten Themen
Bitte mitbringen:
• Eine eigene DSLR- oder DSLM-Kamera
• Eventuelle Zubehörteile (Stative, verschiedene Objektive)
Wichtige Hinweise:
• Da der Fokus des Treffs auf den spezifischen technischen Möglichkeiten von Systemkameras liegt, richtet sich das Angebot ausschließlich an Besitzer*innen von DSLR- und DSLM-Kameras (keine Smartphone-Fotografie).
Dieser Kurs soll langfristig ein beliebter Fototreff werden.
Bürgerzentrum Steigerturm, Kulturforum, Berghofer Schulstraße 12
Berghofer Schulstraße 1244269 Dortmund
Kurse des Dozenten

Tiffany Glasgestaltung für Fortgeschrittene
- Datum: Do. 26.11.2026 - Fr. 27.11.2026
- Ort: VHS Bildungscampus West, Haus 3, Oberbank 1

Reise- und Landschaftsfotografie neu entdecken
- Datum: Di. 01.12.2026
- Ort: VHS Bildungscampus West, Haus 2, Oberbank 1

Bildungsurlaub: Adobe Photoshop kompakt
- Datum: Mo. 07.12.2026 - Fr. 11.12.2026
- Ort: VHS Bildungscampus West, Haus 1, Oberbank 1
