Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Griechisch A1.1 - Einstieg in die griechische Sprache - Online
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-40018D |
| Beginn | Do., 17.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr |
| Dauer | 11 Termine |
| Kursort | vhs.online |
| Entgelt | 136,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Entdecken Sie die faszinierende Welt der griechischen Sprache und Kultur in unserem Kurs für absolute Anfänger*innen. Egal, ob Sie ganz neu einsteigen oder Ihre Grundkenntnisse auffrischen möchten – hier sind Sie genau richtig. In diesem Kurs erwerben Sie erste Grundlagen der Sprache, üben die Aussprache und lernen einfache Alltagsdialoge. Außerdem lernen Sie die griechische Schrift und das Alphabet von Grund auf kennen. Gleichzeitig tauchen Sie in die reiche Kultur und Geschichte Griechenlands ein. Der Kurs bietet eine ideale Mischung aus Sprachunterricht und kultureller Vertiefung, sodass Sie nicht nur die Sprache, sondern auch das Land und seine Traditionen besser verstehen lernen.Lernziele:
Grundkenntnisse der griechischen Sprache erwerben
Das griechische Alphabet kennenlernen und anwenden
Aussprache trainieren
Erste Vokabeln, Sätze und einfache Dialoge für Alltagssituationen erwerben und anwenden
Interkulturelle Kompetenzen entwickeln und vertiefen
Die Veranstaltung richtet sich an:
Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse
Personen, die die Grundkenntnisse der Sprache erlernen und anwenden möchten
Interessierte, die einen ersten Einblick in Sprache und Kultur gewinnen möchten
Lernmethoden:
Interaktive Online-Unterrichtseinheiten
Aussprachetraining
Grammatikerklärungen und -beispiele
Praktische Übungen zur Erarbeitung und Festigung von Wortschatz
Interaktive Gesprächsübungen für einfache Alltagssituationen
Gruppenarbeit, Partnerarbeit und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
Lese- und Schreibübungen, Schriftzeichen-Training
Kulturelle Einblicke und Landeskunde
Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Kalimera neu A1-A2, Klett-Verlag, Kursbuch, ISBN: 978-3-12-606648-8 und Arbeitsbuch: Kalimera neu A1-A2, Klett-Verlag, Arbeitsbuch, ISBN: 978-3-12-606651-8, ab Lektion 1
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.
Wichtige Hinweise:
- Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist ein Werktag vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
vhs.online
Kurse der Dozentin
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
