Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Hatha Yoga für Anfänger*innen

Anmeldung auf Warteliste

Kursnummer 26-84620D
Beginn Di., 15.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer 12 Termine
Kursort Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Entgelt 115,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 9
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Hatha Yoga für Anfänger*innen: Entspannung und Beweglichkeit im Alltag

In unseren Hatha-Yoga-Kursen lernen Sie, wie Sie durch bewusste Bewegungen, Achtsamkeitsübungen und Meditation Ihre Beweglichkeit verbessern, Stress abbauen und mehr Gelassenheit in Ihren Alltag bringen können. Die sanften, geführten Übungen helfen Ihnen, körperliche Verspannungen zu lösen und Ihren Geist zur Ruhe zu bringen. Sie erhalten Einblicke in die Grundprinzipien des Hatha Yoga und erproben verschiedene Körperhaltungen, die speziell auf Anfänger*innen abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, Ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen Sie auch außerhalb des Kurses neue Energie tanken und sich wohler in Ihrem Körper fühlen können.

Lernziele:
- Grundprinzipien des Hatha Yoga verstehen
- Basis-Körperhaltungen (Asanas) korrekt ausführen
- Atemtechniken (Pranayama) anwenden
- Entspannungs- und Meditationstechniken kennenlernen
- Stressbewältigung durch Yoga üben
- Achtsamkeit im Alltag integrieren

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse
- Personen, die eine sanfte Einführung in Yoga suchen
- Menschen, die Entspannung und Stressabbau anstreben
- Alle, die ihre Beweglichkeit und Körperwahrnehmung verbessern möchten

Lernmethoden:
- Praktische Übungen unter Anleitung
- Theorieeinheiten zu den Grundlagen des Yoga
- Individuelle Korrekturen und Anpassungen
- Geführte Meditationen und Atemübungen
- Austausch in der Gruppe

Bitte mitbringen:
- Bequeme Kleidung
- Socken
- Ein Getränk

Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36

Rodenbergstr. 36
44287 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
15.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
Datum
22.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
Datum
29.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
Datum
06.10.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
Datum
13.10.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
Datum
03.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
Datum
10.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
Datum
17.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
Datum
24.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
Datum
01.12.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.7
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