Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Japanisch A2.1 - Online
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-42442D |
| Beginn | Fr., 09.10.2026, 18:30 - 20:00 Uhr |
| Dauer | 7 Termine |
| Kursort | vhs.online |
| Entgelt | 86,80 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Tauchen Sie tiefer ein in die japanische Sprache. Dieser Folgekurs ist die ideale Ergänzung für Lernende, die bereits erste Grundlagen in zwei bis drei Sprachkurse erworben haben. Sie vertiefen Ihr Verständnis für die japanische Sprache, festigen den Satzbau und trainieren die Alltagskommunikation. Neben den sprachlichen Aspekten erwarten Sie spannende Einblicke in die Kultur und die Traditionen sowie die Moderne Japans. Kenntnisse des japanischen Silbenalphabets Hiragana ist Voraussetzung für eine Kursteilnahme.Lernziele:
• Vertiefung der bisherigen Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1
• Festigung und Erweiterung des japanischen Satzbaus
• Erweiterung des Wortschatzes für praktische Anwendungssituationen
• Steigerung der sprachlichen Sicherheit in alltägliche Situationen
• Verbesserung des Hörverständnisses durch authentische Hörbeispiele
• Vertiefung der Kenntnisse im Lesen und Schreiben der Schriftzeichen
• Vermittlung von landeskundlichen und kulturellen Wissen
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Lernenden mit Vorkenntnissen aus zwei bis drei Japanischkursen, die ihre Sprachkompetenz im Alltag anwenden und erweitern möchten
• Personen, die Silbenalphabete Hiragana und Katakana bereits beherrschen
Lernmethoden:
• Dialoge und praxisnahe Sprachübungen
• Vertiefende Grammatik- und Wortschatzarbeit
• Hör- und Leseverstehen mit authentischen Medien, Texten und Dialogen
• Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
• Schreibübungen und Schriftzeichen-Training
• Kulturelle und landeskundliche Einblicke
Bitte mitbringen:
- Lehrbücher (Englischsprachig): Marugoto „Starter“ A1 Katsudoo (ISBN: 978-4384057522) und Marugoto „Starter“ A1 Rikai (ISBN: 978-4-384-05753-9), ab Lektion 18. Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden nach der ersten Kursstunde besorgt werden.
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.
Wichtige Hinweise:
- Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zwei Werktage vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
vhs.online

Bildungsurlaub: Rückenprävention und Stressbewältigung im Beruf und Alltag
- Datum: Mi. 16.09.2026 - Fr. 18.09.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
