Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Japanisch lernen mit Musik für Anfänger*innen (A1.1)

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-42412D
Beginn Fr., 06.11.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 62,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der japanischen Sprache und Kultur – mit Musik! Dieser Kurs richtet sich an absolute Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse und bietet Ihnen die einzigartige Möglichkeit, die Grundlagen der japanischen Sprache auf eine unterhaltsame Art und Weise zu erlernen. Durch den Fokus auf Musik können Sie die Sprache nicht nur authentisch verstehen lernen, sondern auch interaktiv anwenden und erleben. Sie werden einen Einblick in die Silbenschrift Hiragana erhalten, Grundkenntnisse in Aussprache und Grammatik erwerben und einfache Dialoge für den Alltag üben. Zudem erhalten Sie spannende Einblicke in die japanische Kultur und Traditionen über die Musik. Dieser Kurs verbindet Sprachlernen mit Freude und Kreativität und ist ideal für alle, die gern singen und die japanische Sprache auf unterhaltsame Weise erlernen möchten.

Lernziele:
• Einblick in die Silbenschrift Hiragana
• Sprachrhythmus, Intonation und Aussprache anhand von Musik trainieren
• Wortschatz lernen und Grammatik (intuitiv) verstehen
• Einfache Alltagsdialoge hören, verstehen und üben
• Einblicke in die japanische Kultur anhand von Musik

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Absolute Anfängerinnen ohne Vorkenntnisse
• Musikinteressierte, die die japanische Sprache unterhaltsam lernen möchten
• Personen, die sich für die japanische Kultur begeistern

Lernmethoden:
-Interaktive Übungen: Sprechübungen, Rhythmus, Mitsingen
-Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen, Medien und Musik
-Praktische Übungen zur Festigung der Grammatik und des Wortschatzes
-Landeskundliche und kulturelle Einblicke

Bitte mitbringen:
• Lehrbuch (Englischsprachig): Marugoto "Starter" A1 Katsudoo, ISBN: 978-3-87548-707-7 und Marugoto „Starter“ A1 Rikai, ISBN: 978-3-87548-708-4, ab Lektion 1.

Wichtige Hinweise:
• Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte nach der ersten Kursstunde besorgt werden.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
06.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
13.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
20.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
27.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
04.12.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16

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  • Ort: VHS, Kampstraße 47