Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Kostenloses Deutsch Lernen mit dem VHS Lernportal
fast ausgebucht
| Kursnummer | 26-EW131D |
| Beginn | Mo., 07.09.2026, 16:00 - 17:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | entgeltfrei |
| Teilnehmende | 0 - 15 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Das vhs-Lernportal: Ihr Weg zum erfolgreichen digitalen LernenMöchten Sie Ihre Deutschkenntnisse flexibel und unabhängig von festen Kurszeiten verbessern? Das vhs-Lernportal des Deutschen Volkshochschul-Verbands (DVV) bietet Ihnen eine hervorragende, kostenlose Möglichkeit, dies zu tun. Die Online-Plattform ist speziell für erwachsene Lernende konzipiert und lässt sich ideal als eigenständiges Lernangebot oder als wertvolle Ergänzung zu Ihren Präsenzkursen nutzen. In dieser Veranstaltung begleiten Sie unsere qualifizierten Lehrkräfte Schritt für Schritt bei der Erschließung des Portals. Sie erfahren, wie Sie die digitalen Angebote optimal für Ihre individuellen Ziele einsetzen, Ihre Lese- und Schreibfertigkeiten festigen und gleichzeitig Ihre digitalen Kompetenzen im Umgang mit dem Internet und mobilen Endgeräten erweitern. Lernen Sie, wie Sie das Portal effizient nutzen, um jederzeit und überall – ob mit dem Smartphone, Tablet oder Computer – Fortschritte zu machen.
Lernziele:
• Sicherer Umgang mit der Plattform und Navigation durch die verschiedenen Menüpunkte
• Gezieltes Deutschlernen auf den Niveaustufen A1 bis C1, inklusive berufsbezogener Sprachkurse
• Training der Fertigkeiten Lesen und Schreiben durch digitale Übungen
• Erweiterung der digitalen Kompetenzen (z. B. sichere Nutzung von Smartphone und Internet)
• Strategien zum selbstständigen Lernen im eigenen Tempo
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Erwachsene, die ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten
• Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Präsenzkursen, die eine digitale Ergänzung suchen
• Personen, die eine flexible Lernform ohne feste Zeitbindung bevorzugen
• Einsteigerinnen und Einsteiger in die digitale Welt des Sprachenlernens
Lernmethoden:
• Gemeinsame Erkundung der Plattform (Guided Tour)
• Praktische Übungen direkt am eigenen Gerät
• Individuelle Unterstützung durch qualifizierte Lehrkräfte
• Austausch von Erfahrungen in der Gruppe
Bitte mitbringen:
Bitte bringen Sie Ihr eigenes Handy und/oder Tablet mit
• Eventuell vorhandene Zugangsdaten zum vhs-Lernportal (falls bereits registriert)
• Neugierde und Lernbereitschaft
Wichtige Hinweise:
• Die Nutzung des vhs-Lernportals ist vollständig kostenlos.
• Bitte beachten Sie, dass das Portal kein offizielles Sprachzertifikat ausstellt. Es kann jedoch eine Lernbestätigung über die bearbeiteten Lektionen generiert werden.
• Für den Erhalt eines staatlich anerkannten Zertifikats ist die Ablegung einer Prüfung bei einer Volkshochschule oder einer anderen zertifizierten Prüfungsstelle erforderlich.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund

Grammatik intensiv Stufe 2: Aufbau von Schreibkompetenzen für den Beruf
- Datum: Mi. 16.09.2026 - Mi. 16.12.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4
