Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Kreatives Gestalten mit Holz - für Fortgeschrittene
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-74130D |
| Beginn | Sa., 07.11.2026, 09:30 - 16:30 Uhr |
| Dauer | 4 Termine |
| Kursort | Creativzentrum, Haus 3, Oberbank 1 |
| Entgelt | 213,20 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 6 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Handwerkskunst aus Holz: Grundlagen und GestaltungHolz ist einer der ältesten und geschätztesten Naturwerkstoffe der Menschheit. Seine Wärme, seine Beständigkeit und seine enorme Vielseitigkeit machen ihn bis heute zu einem Favoriten für hochwertige Möbel und kreative Designobjekte. In diesem Kurs laden wir Sie ein, die faszinierende Arbeit mit diesem lebendigen Material kennenzulernen und grundlegende Fertigkeiten im Holzhandwerk zu erwerben. Gemeinsam erarbeiten Sie sich ein fundiertes Wissen über materialgerechte Verbindungen und lernen, wie Sie Werkzeuge sicher und präzise einsetzen. Unter fachkundiger Anleitung begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zum fertigen Objekt. Ob praktische Alltagshelfer oder dekorative Einzelstücke – lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und erschaffen Sie bleibende Werte aus Holz.
• Ein Vorbereitungstreffen findet am 15.10.2026 um 19:30 Uhr im Creativzentrum statt.
Lernziele:
• Erlernen von materialgerechten Verbindungstechniken (z. B. Zapfen, Zinken, Dübeln, Schrauben und Leimen)
• Sicherer und fachgerechter Umgang mit gängigen Handmaschinen
• Professionelle Oberflächenbehandlung, vom präzisen Schleifen bis hin zum Ölen oder Wachsen
• Planung und Umsetzung eigener Holzobjekte (z. B. Regale, Beistelltische, stumme Diener, Garten- oder Küchenbänke sowie Dekorationsartikel)
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Handwerksbegeisterte und Kreative, die Freude an der Arbeit mit Naturmaterialien haben
• Anfängerinnen und Anfänger sowie Fortgeschrittene, die ihre Techniken im Holzbau vertiefen möchten
Lernmethoden:
• Fachkundige Anleitung und praktische Vorführungen
• Individuelle Projektarbeit unter Betreuung
• Gemeinsamer Erfahrungsaustausch in der Gruppe
Bitte mitbringen:
• Geeignete Arbeitskleidung
• Bitte beachten Sie, dass für die verwendeten Materialien Kosten entstehen
Wichtige Hinweise:
• Aus Sicherheitsgründen ist die Arbeit an den vorhandenen Großmaschinen nicht gestattet.
Creativzentrum, Haus 3, Oberbank 1
Oberbank 144149 Dortmund

Stricken für Anfänger*innen und Fortgeschrittene
- Datum: Di. 06.10.2026 - Di. 24.11.2026
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36

Socken stricken – kreativ, entspannend und nachhaltig
- Datum: Fr. 27.11.2026 - Fr. 18.12.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
