Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Lautbegleitende Gebärdensprache (LBG)

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-44003D
Beginn Di., 15.09.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 10 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 124,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 13
Downloads

Kursbeschreibung

Die lautbegleitende Gebärdensprache (LBG) schafft eine einzigartige Verbindung zwischen hörenden und hörgeschädigten Menschen. Sie vereint gesprochene Sprache mit simultanen Gebärden, basierend auf der deutschen Lautsprache und unter Einbeziehung von Gebärden der Deutschen Gebärdensprache (DGS). Im Gegensatz zu einer eigenständigen Gebärdensprache dient LBG als unterstützendes Mittel zur gesprochenen Sprache, ohne eigene Grammatik, und erleichtert so die Kommunikation sowie die Inklusion im Alltag.

In diesem Kurs tauchen Sie in die faszinierende Welt der LBG ein und erwerben grundlegende Fähigkeiten, um die Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen zu verbessern. Durch praktische Übungen und einfache Dialoge gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit dieser wertvollen Sprachform und erweitern Ihr Repertoire an Ausdrucksmöglichkeiten.

Lernziele:
- Erlernen von Grundgebärden für Alltagssituationen, Familie, Schule und emotionale Ausdrucksweisen
- Üben der Kombination von Sprechen und Gebärden
- Training von Mimik und Körpersprache zur Verstärkung der Kommunikation
- Anwendung der erlernten Gebärden in praktischen Dialogen

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Interessierte, die ihre Kommunikationsfähigkeiten mit hörgeschädigten Menschen erweitern möchten
- Personen, die im beruflichen oder privaten Umfeld mit hörgeschädigten Menschen in Kontakt stehen
- Alle, die sich für Gebärdensprache und inklusive Kommunikation begeistern

Lernmethoden:
- Praktische Übungen in Einzel- und Gruppenarbeit
- Rollenspiele zur Anwendung der erlernten Gebärden
- Demonstration und Nachahmung von Gebärden, Mimik und Körpersprache

Bitte mitbringen:
- PC, Laptop oder Tablet mit Kamera und Mikrofon

Wichtige Hinweise:
- Die Anmeldefrist endet kurz vor Kursbeginn. Anmeldungen nach Kursstart sind nur nach Rücksprache möglich. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an slindhorst@stadtdo.de.
- Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten. Stellen Sie sicher, dass Ihre technische Ausstattung den Anforderungen entspricht.
- Bei Fragen oder technischen Problemen wenden Sie sich bitte an slindhorst@stadtdo.de

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
15.09.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
22.09.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
29.09.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
06.10.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
13.10.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
03.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
10.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
17.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
24.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
01.12.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online

Kurs teilen:

Keine empfohlenen Kurse vorhanden