Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

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fast ausgebucht

Kursnummer 26-62514
Beginn Mi., 23.09.2026, 10:45 - 12:15 Uhr
Dauer 10 Termine
Kursort Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Entgelt 87,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 7
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Literatur entdecken: Gemeinsam lesen und diskutieren

Die Welt der Literatur ist vielfältig und faszinierend – sie bietet uns nicht nur Unterhaltung, sondern auch Einblicke in verschiedene Epochen, Kulturen und menschliche Erfahrungen. Ob Roman, Erzählung oder Gedicht: Literarische Werke spiegeln das Leben der Menschen aus vergangenen Zeiten ebenso wider wie die Gegenwart. Im Austausch über das Gelesene können wir reflektieren, ob wir uns und unsere Lebenswelt in den Texten wiederfinden und ob die Botschaften der Autorinnen und Autoren auch für uns von Bedeutung sind. Dabei zeigt sich oft, dass die Interpretationen individuell geprägt sind und zu spannenden Diskussionen führen. Gemeinsam entscheiden wir, welches Werk wir lesen möchten – sei es ein Roman, eine Erzählung oder ein Gedicht.

Ein besonderer Reiz liegt darin, dass sich viele Filme und Serien auf literarische Vorlagen stützen. Es ist daher auch interessant, verfilmte Literatur zu betrachten und zu analysieren, wie der Film den Inhalt eines Romans oder einer Erzählung umsetzt. Diese Vergleiche können neue Perspektiven eröffnen und unser Verständnis für beide Kunstformen vertiefen.

Lernziele:
- Vertiefung des Verständnisses literarischer Werke
- Entwicklung von Interpretationsfähigkeiten
- Förderung der Diskussions- und Argumentationskompetenz

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Literaturinteressierte aller Altersgruppen
- Personen, die Freude am Lesen und Diskutieren haben

Lernmethoden:
- Gemeinsame Lektüre und Textanalyse
- Moderierte Diskussionsrunden

Bitte mitbringen:
- Das ausgewählte Buch
- Notizblock und Stift für eigene Gedanken und Anmerkungen

Wichtige Hinweise:
- Die Veranstaltung ist für alle Niveaustufen geeignet, da es um den Austausch und die gemeinsame Entdeckung geht.
- Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich – nur die Bereitschaft, sich auf die Texte einzulassen.
- Bei Interesse an einer bestimmten Epoche oder einem bestimmten Genre können Sie gerne Vorschläge machen.
- Die Gruppe wird gemeinsam entscheiden, welches Werk besprochen wird, um die Interessen aller Teilnehmenden zu berücksichtigen.

Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36

Rodenbergstr. 36
44287 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
23.09.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2
Datum
30.09.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2
Datum
07.10.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2
Datum
14.10.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2
Datum
21.10.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2
Datum
28.10.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2
Datum
04.11.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2
Datum
11.11.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2
Datum
18.11.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2
Datum
25.11.2026
Uhrzeit
10:45 - 12:15 Uhr
Ort
Rodenbergstr. 36, Haus Rodenberg, Raum 1.2

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