Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Lust auf Pilze? Exkursion (Freischütz)

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-55379
Beginn Fr., 16.10.2026, 15:00 - 17:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Entgelt 15,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 18
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Lust auf Pilze? Obwohl jeder den Fliegenpilz kennt, gibt es noch viele andere Arten wie Schwefelporlinge, Pfifferlinge und Judasohren. Ihrer Größen- und Formenvielfalt sind kaum Grenzen gesetzt: von mikroskopisch kleinen bis Meter großen Sammelfruchkörpern; mit Hut und Stiel oder ohne, als Konsole oder Fächer oder gallertig aufquellend, behaart oder glatt. Es lohnt sich, auf die Suche nach diesen faszinierenden Lebewesen zu gehen, um Einblicke in ihre Vielfalt und ökologischen Funktionen zu erhalten. Sie sprechen alle Sinne an, ihre Konsistenz, der Geruch oder Gerschmack. Es gibt giftige und essbare Arten. Neben ihren kulinarischen Aspekten haben Pilze auch eine wichtige Funktion im Naturhaushalt, da sie als Zersetzer organische Nährstoffe recyceln und als Symbiosepartner Bäumen dienen oder Lebewesen als Parasiten schädigen können. Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der Pilze.

Lernziele:
- Erkennen wesentlicher Merkmale und einfach bestimmbarer Pilzarten
- Grundverständnis ökologischer Funktionen von Pilzen

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Anfängerinnen und Anfänger sowie Fortgeschrittene

Lernmethoden:
- Praktische Exkursion mit Bestimmungsübungen
- Theoretische Einführungen und Erklärungen vor Ort
- Hinweise zum Sammeln

Exkursionsleitung: Dipl.-Biologe Dr. Jens Wöllecke

Treffpunkt: Parkplatz Kletterwald (nähe Freischütz) Hörder Str. 131, 58239 Schwerte
(weitere Parkplätze liegen hinter dem Restaurant)

Kurs teilen:

>>> Kund*innen, die diesen Kurs angesehen haben, interessierten sich auch für folgende Kurse
Anmeldung möglich

Pilze im Herbst (Exkursion: Freischütz)

  • Datum: So. 18.10.2026
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Anmeldung möglich

Pilzlehrwanderung für Anfänger*innen (Bittermark)

  • Datum: So. 27.09.2026
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
fast ausgebucht

Wildbienenhotel aus Ton gestalten - auch ein tolles Weihnachtsgeschenk!

  • Datum: Sa. 05.12.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung auf Warteliste

Bildungsurlaub: Gesundheitsförderung für den (Berufs-)Alltag mit Yoga & Pilates

  • Datum: Mo. 19.10.2026 - Fr. 23.10.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4