Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Malen am Vormittag für Jederman- mit Farbstiften oder Acrylfarben
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-71192D |
| Beginn | Mi., 09.09.2026, 09:30 - 12:30 Uhr |
| Dauer | 6 Termine |
| Kursort | Bürgerzentrum Steigerturm, Bildungsforum, Berghofer Schulstraße 12 |
| Entgelt | 120,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 8 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Kreativität entfalten: Malen mit Farbstiften oder AcrylfarbenTauchen Sie ein in die faszinierende Welt der Farben und Formen! Dieser kreative Vormittagskurs bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre künstlerischen Fähigkeiten zu entdecken oder weiterzuentwickeln. Egal, ob Sie Anfängerin oder Fortgeschrittener sind – Sie werden individuell betreut und können ganz nach Ihren Vorlieben arbeiten: Entweder mit leuchtenden Farbstiften oder mit intensiven Acrylfarben.
Farbstifte, oft unterschätzt, überzeugen durch ihre strahlenden Farben, die samtige Wirkung und ihre einfache Handhabung. Acrylfarben hingegen bieten mit ihrer lebendigen Intensität und schnellen Trocknung vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten. In einer entspannten Atmosphäre lernen Sie grundlegende Techniken wie Schraffuren, Farbübergänge, Farbaufbau sowie den bewussten Einsatz von Licht und Schatten kennen. Schritt für Schritt gewinnen Sie mehr Sicherheit in Ihrem künstlerischen Ausdruck.
Anfänger*innen entwickeln nach dem ersten Übungsbild ein eigenes Motiv – gerne realistisch oder fotorealistisch – und werden dabei einfühlsam unterstützt. Fortgeschrittene können direkt mit eigenen Themen starten. Bringen Sie bitte eigene Vorlagen mit, am besten Fotos von Stillleben, Landschaften oder Tieren. Der Kurs bietet Raum für Kreativität, Austausch und persönliches Wachstum – ganz gleich, ob Sie erste Erfahrungen sammeln oder Ihre Kenntnisse vertiefen möchten.
Lernziele:
- Grundlegende Techniken wie Schraffuren, Farbübergänge und Farbaufbau erlernen
- Bewussten Einsatz von Licht und Schatten verstehen
- Eigenen künstlerischen Ausdruck entwickeln und vertiefen
- Individuelle Motive umsetzen und kreative Ideen verwirklichen
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Anfänger*innen, die erste Erfahrungen im Zeichnen und Malen sammeln möchten
- Fortgeschrittene, die ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und vertiefen wollen
- Alle, die Freude am kreativen Gestalten haben und in einer entspannten Atmosphäre arbeiten möchten
Lernmethoden:
- Praktische Übungen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen
- Individuelle Betreuung und Unterstützung durch die Kursleitung
- Austausch und Inspiration durch gemeinsame Arbeit in der Gruppe
Bitte mitbringen:
- 2-5 Bleistifte (HB, 2B, 3B oder vorhandene)
- Radiergummis
- Farbstifte der Marke „Faber-Castell Polychromus“ oder „Caran D'Ache“, ab 24 Farbtöne
- Guter Zeichenblock (bis DIN A4)
- Anspitzer
- Mehrere Vorlagen in der Größe DIN A4, die Sie gerne zeichnen möchten
- Acrylfarben
- Acrylpinsel ( Kunsthaar )
- ein oder mehrere Leinwände
Wichtige Hinweise:
- Es entstehen Materialkosten in Höhe von 2-5 Euro für Farbkopien und Transferpapier, die direkt an die Kursleitung zu entrichten sind.
- Der Kurs findet in einer entspannten und inspirierenden Atmosphäre statt, in der Sie sich ganz auf Ihre Kreativität konzentrieren können.
Bürgerzentrum Steigerturm, Bildungsforum, Berghofer Schulstraße 12
Berghofer Schulstraße 1244269 Dortmund

Malen am Vormittag für Jederman- mit Farbstiften oder Acrylfarben
- Datum: Mi. 04.11.2026 - Mi. 09.12.2026
- Ort: Bürgerzentrum Steigerturm, Bildungsforum, Berghofer Schulstraße 12
