Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Malworkshop nach Bob Ross-Thema: "Herbstlandschaft mit Hütte"

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-72026D
Beginn Sa., 14.11.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1
Entgelt 103,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Herbstlandschaft mit Hütte – Ein Tag mit der Nass-in-Nass-Technik

Seit vielen Jahren begeistert Bob Ross mit seiner einzigartigen Maltechnik Millionen von Menschen weltweit. Nun haben auch Sie die Möglichkeit, diese faszinierende Methode kennenzulernen und in nur wenigen Stunden ein eigenes Gemälde zu erschaffen – ganz ohne Vorkenntnisse. Unter der Anleitung des zertifizierten Bob Ross Instrukteurs Heiko Fiedler tauchen Sie in die Welt der Ölmalerei ein und malen eine stimmungsvolle Herbstlandschaft mit einer malerischen Hütte. Jeder Schritt, vom Mischen der Farben bis zum präzisen Auftragen mit Pinsel oder Malmesser, wird Ihnen an einer Vorführstaffelei demonstriert, sodass Sie die Techniken anschließend selbst anwenden können. Am Ende des Tages nehmen Sie ein fertiges Gemälde mit nach Hause, das nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Mitmenschen begeistern wird.

Lernziele:
Die Grundlagen der Nass-in-Nass-Technik
Farbmischung und Farbaufnahme mit Pinsel und Malmesser
Techniken zur Darstellung von Landschaften und Naturmotiven
Tipps zur Gestaltung von Licht und Schatten
Praktische Anwendung der gelernten Techniken

Die Veranstaltung richtet sich an:
Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse in der Ölmalerei
Fortgeschrittene, die die Nass-in-Nass-Technik vertiefen möchten
Alle, die Freude am kreativen Gestalten haben
Personen, die eine entspannte und inspirierende Atmosphäre schätzen

Lernmethoden:
- Praktische Demonstration an einer Vorführstaffelei
- Individuelle Betreuung und Unterstützung
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung der Techniken

Bitte mitbringen:
Alte Zeitungen oder Pappkarton (zum Schutz Ihres Bildes beim Transport, Format 40x50 cm)
Gute Laune und Lust am Malen

Wichtige Hinweise:
Das gesamte Material wird gestellt, inklusive hochwertiger Farben, Leinwände, Pinsel und Malmesser.
Der Materialkostenbeitrag von 50 Euro ist im Kursentgelt enthalten.
Es werden ausschließlich geruchlose Verdünner und hochwertige Materialien verwendet.
Weitere Informationen finden Sie unter [www.heikofiedler.com](http://www.heikofiedler.com).

Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem inspirierenden Malereierlebnis begrüßen zu dürfen!

Kurs teilen:

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  • Datum: Sa. 26.09.2026
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  • Datum: Sa. 14.11.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1
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  • Datum: Mi. 04.11.2026 - Mi. 09.12.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1