Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Niederländisch B1.3 - Hybrid

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-39392D
Beginn Mo., 14.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer 10 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 96,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Dag allemaal! Hoewel je al enige ervaring hebt met het spreken van Nederlands, vind je het belangrijk om je woordenschat uit te breiden en vloeiender te communiceren. Dan ben je in deze cursus hartelijk welkom!

In diesem Kurs für fortgeschrittene Lernende vertiefen Sie Ihre Niederländischkenntnisse und trainieren die flexible Anwendung der Sprache. Sie erweitern mit gezielten Übungen Ihren Wortschatz und festigen komplexere grammatische Strukturen durch vertiefte Einblicke in das wieso-weshalb-warum der Grammatik. Durch auflockernde Sprachspiele üben Sie, spontan und sicher zu kommunizieren. Abwechslungsreiche Materialien und authentische Texte sowie ein neues Lehrbuch helfen Ihnen, das Sprechen, Hören und Lesen auf einem höheren Niveau zu fördern und sprachliche Sicherheit zu gewinnen.

Lernziele:
- Erweiterung des Wortschatzes in verschiedenen Themenbereichen
- Vertiefung und Anwendung komplexerer grammatikalischer Strukturen
- Steigerung der Sprech- und Hörkompetenz
- Förderung der Lesefähigkeit durch authentische Texte und Materialien
- Steigerung der sprachlichen Sicherheit und Spontaneität

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Fortgeschrittene Lernende mit Vorkenntnissen auf B1-Niveau
- Personen, die ihre Kommunikationsfähigkeiten im Niederländischen verbessern möchten

Lernmethoden:
- Gezielte Wortschatzübungen
- Grammatikvertiefung durch Erklärungen und Beispiele
- Kommunikative Übungen zu verschiedenen Themen
- Sprachspiele zur Auflockerung und Förderung der Spontaneität
- Arbeit mit authentischen Texten und Materialien
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Bitte mitbringen:
Lehrbuch: Spreken met beeld (A2-B2) Spraakmakende plaatjes voor anderstaligen. Kursbuch mit Online-Material, ISBN: 978-3-12-528839-3 ab Lektion 1. Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden nach der ersten Kursstunde besorgt werden.
Für Online-Teilnehmende: Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera, ein Mikrofon und Internet verfügt.

Wichtige Hinweise:
In diesem Kurs können Sie sich entscheiden, ob Sie in Präsenzform in der VHS teilnehmen oder ob Sie sich online dazu schalten. Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
Es kann einen Kurstermin geben, bei denen VR-Brillen zum Einsatz kommen. Dafür ist die Präsenz erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass zwei Werktage vor Kursbeginn keine Anmeldung mehr möglich ist.. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
14.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
21.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
28.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
05.10.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
12.10.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
09.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
16.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
23.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
30.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
07.12.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16

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