Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Orientierungsstunde: Kundalini Yoga®

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-84503S
Beginn Fr., 11.09.2026, 16:30 - 18:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 3 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Orientierungswoche: Entdecken Sie die Vielfalt unseres Fitness- und Gesundheitsprogramms

Nutzen Sie die Orientierungswoche, um kurz vor dem Kursbeginn in viele Sparten unseres Fitness- und Gesundheitsprogramms einzutauchen. Diese Woche bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, verschiedene Kurse kennenzulernen und herauszufinden, welche Aktivitäten am besten zu Ihnen passen. Ob Yoga, Pilates, oder Tai Chi – Sie haben die Möglichkeit, unterschiedliche Trainingsmethoden auszuprobieren und sich inspirieren zu lassen.

Thema der Stunde: Kundalini Yoga®

Lernziele:
• Erster Einblick in die Grundlagen des Kundalini Yoga®
• Atemtechniken (Pranayama) üben
• Einfache Kundalini-Yoga-Übungen (Kriyas) ausführen
• Die Wirkung von Mantras und Meditationen erleben
• Körperwahrnehmung und Entspannung vertiefen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Interessierten, unabhängig vom Vorwissen
• Personen, die eine neue Yoga-Form ausprobieren möchten
• Menschen, die nach einer Praxis suchen, die Körper und Geist stärkt
• Teilnehmer*innen mit und ohne Vorkenntnisse

Lernmethoden:
• Praktische Übungen unter Anleitung
• Theoretische Einführung in die Grundlagen des Kundalini Yoga®
• Gemeinsame Meditation und Atemübungen
• Individuelle Betreuung und Korrekturen

Bitte mitbringen:
• Bequeme Kleidung
• Socken
• Ein Getränk

Wichtige Hinweise:
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Kurs teilen:

>>> Kund*innen, die diesen Kurs angesehen haben, interessierten sich auch für folgende Kurse
Anmeldung möglich

Orientierungsstunde: Fit und beweglich im Alter

  • Datum: Mi. 09.09.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

3. Yogatag: Gesamter Tag

  • Datum: Sa. 04.07.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

3. Yogatag: Hatha Yoga

  • Datum: Sa. 04.07.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

3. Yogatag: Yogilates

  • Datum: Sa. 04.07.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47