Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Pressefreiheit: Ein Grundrecht wird bedroht- online
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 25-51594 |
| Beginn | Do., 18.12.2025, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | vhs.online |
| Entgelt | entgeltfrei |
| Teilnehmende | 1 - 100 |
Kursbeschreibung
„FaktenSicher für Demokratie. Eine Veranstaltung der VHS in Kooperation mit der ARD“Pressefreiheit ist im Grundgesetz (Artikel 5) verbrieft: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." In Deutschland ist die ARD ein Garant für Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. Deutschland belegt im aktuellen Ranking von Reporter ohne Grenzen Rang elf und verschlechterte sich gegenüber 2024 um einen Platz. Ein Grund hierfür ist laut Reporter ohne Grenzen das “zunehmend feindliche Arbeitsumfeld” für Journalisten, “die sich mit rechtsextremen Milieus und Parteien beschäftigen.” Auch bei der Nahost-Berichterstattung meldet Reporter ohne Grenzen unverhältnismäßig hohe Hürden, mit denen sich Redaktionen konfrontiert sehen. Bei Berichterstattungen über Demonstrationen zum Nahen Osten wurde Berlin für Journalisten zu einem Brennpunkt der Gewalt. Es gab 89 Angriffe auf Medienschaffende, mehr als doppelt so viele wie 2023.
Mittlerweile lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Staaten, in denen Pressefreiheit stark gefährdet ist. Deshalb werden wir uns exemplarisch sowohl mit der Situation in den USA und in der Türkei beschäftigen als auch mit der Frage, wie wichtig Pressefreiheit für die demokratische Meinungsbildung ist.
Dr. Dietmar Schiller - Politik- und Medienwissenschaftler, promovierte über politische Kommunikation. Als Jugendschutzbeauftragter im RBB ist er für Medienkompetenz verantwortlich und vertritt die ARD im Beirat von SCHAU HIN!
Dr. Nadya Luer hat Politikwissenschaft und Germanistik studiert und über Erich Fried “Form und Engagement – Untersuchungen zur Dichtung und Ästhetik” promoviert. Vor ihrer Tätigkeit als Qualitätsmanagerin im rbb, war sie Leiterin Programmstrategie in der rbb-Intendanz und blickt zudem auf eine
langjährige journalistische Berufserfahrung im Dokumentarfilm- und Nachrichtenbereich zurück.
Der Zugangslink wird Ihnen nach Anmeldung zugeschickt. Zur Teilnahme benötigen Sie einen internetfähigen PC/Laptop.
Anmeldeschluss: 17.12.2025
vhs.online

Richard Wagner: Musikgenie, Revolutionär und Antisemit - Online
- Datum: Mo. 22.12.2025
- Ort: vhs.online

Wintervögel auf der Ruhr am Hengsteysee
- Datum: So. 28.12.2025
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
