Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Qi Gong mit dem Fitness-Stab
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-84924D |
| Beginn | Mi., 16.09.2026, 18:15 - 19:45 Uhr |
| Dauer | 10 Termine |
| Kursort | VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10 |
| Entgelt | 96,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 10 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Entdecken Sie die harmonische Verbindung von Bewegung und Entspannung durch Gesundheits-Qi Gong mit dem Stab. Diese Übungen, die auf traditionellen Qi-Gong-Prinzipien basieren, wurden weiterentwickelt, um eine sanfte und zugleich wirkungsvolle Methode zur Förderung von Körper und Geist zu bieten. Mit dem Stab werden spiralförmige und fließende Bewegungen ausgeführt, die den gesamten Körper regulieren und harmonisieren. Die Bewegungen entstehen aus dem Dantian und fördern eine natürliche Verbindung von Stabilität, Beweglichkeit und innerer Ruhe. Durch ihre ruhige und ausgewogene Ausführung sind die Übungen für nahezu alle Altersgruppen leicht erlernbar und gut umsetzbar. Diese Praxis unterstützt nachhaltig das körperliche und geistige Wohlbefinden und trägt dazu bei, auch im Alter agil, beweglich und vital zu bleiben.Lernziele:
- Grundlagen der Qi-Gong-Übungen mit dem Stab kennenlernen
- Spiralförmige und runde Bewegungen korrekt ausführen
- Die Steuerung der Bewegungen aus dem Dantian verstehen und anwenden
- Körperliche und geistige Entspannung durch gezielte Übungen erreichen
- Die Übungen in den Alltag integrieren und langfristig nutzen
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Alle Interessierten, unabhängig von Alter und Vorerfahrung
- Personen, die sanfte Bewegungsformen zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden suchen
- Menschen, die Entspannungstechniken kennenlernen und anwenden möchten
- Alle, die ihre Körperwahrnehmung, Körperhaltung und Beweglichkeit verbessern wollen
Lernmethoden:
- Praktische Übungen unter Anleitung
- Schrittweise Einführung in die Bewegungsabläufe
- Individuelle Korrekturen und Anpassungen
- Gruppenübungen zur Förderung der Gemeinschaft und des Austauschs
Bitte mitbringen:
- Bequeme Kleidung und Schuhe
- Einen Übungsstab aus Holz (ca. 2,5–3 cm Durchmesser und ca. 120 cm Länge) oder einen handelsüblichen Besenstiel mit ähnlichen
Maßen
VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10
Deutsche Straße 1044339 Dortmund
Kurse der Dozentin

Pilates mit BOP-Workout
- Datum: Mo. 14.09.2026 - Mo. 14.12.2026
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36

Kundalini Yoga® zur Stärkung der weiblichen Organe
- Datum: Fr. 26.06.2026 - Fr. 10.07.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4
