Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Spanisch B1.3 - Online
Anmeldung möglich ab xx
Bitte beachten Sie, dass zwei Werktage vor Kursbeginn keine Anmeldung mehr möglich ist. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an criedel@stadtdo.de.
| Kursnummer | 26-38607D |
| Beginn | Mo., 14.09.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 11 Termine |
| Kursort | vhs.online |
| Entgelt | 105,60 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Sie möchten Ihre Spanischkenntnisse vertiefen und gleichzeitig mehr über die faszinierenden Kulturen der spanischsprachigen Welt erfahren? In diesem Kurs haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sprachkompetenz zu erweitern und gleichzeitig in die lebendige Vielfalt der Länder einzutauchen, in denen Spanisch gesprochen wird. Durch abwechslungsreiche und praxisnahe Themen werden Sie ermutigt, aktiv zu sprechen und Ihre Fähigkeiten zu verbessern. Unser Ziel ist es, dass Sie sich zunehmend sicherer in Alltagssituationen ausdrücken können und das Verstehen sowie die Teilnahme an Gesprächen leichter fällt.Dieser Kurs bietet Ihnen die ideale Plattform, um Ihre Spanischkenntnisse auf ein neues Level zu heben und gleichzeitig die kulturelle Reichweite der Sprache zu entdecken. Ob für Reisen, berufliche Zwecke oder einfach aus Interesse – dieser Kurs bereitet Sie optimal vor.
Lernziele:
- Erweiterung des Wortschatzes in verschiedenen Alltagssituationen
- Fähigkeit, kurze Gespräche in Alltagssituationen zu führen
- Einblick in die kulturellen Besonderheiten spanischsprachiger Länder
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Fortgeschrittene Lernende, die ihre Spanischkenntnisse festigen und erweitern möchten
- Personen, die sich für die spanischsprachige Kultur interessieren
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihre Kommunikationsfähigkeiten in Alltagssituationen verbessern wollen
Lernmethoden:
- Interaktive Gespräche
- Multimediale Unterrichtsmaterialien
- Kulturelle Einblicke durch Texte, Videos und Diskussionen
Wichtige Hinweise:
- PC, Laptop oder Tablet mit Kamera und Mikrofon
- Lehrwerk: Con gusto nuevo B1 - Hybride Ausgabe allango; ISBN 978-3-12-514693-8 (ab Lektion 6)
- Das Lehrwerk ist nicht im Preis enthalten und sollte nach der ersten Kursstunde angeschafft werden.
- Der Kurs findet auf der Lernplattform der vhs.cloud im Raum Zoom statt.
- Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zwei Werktage vor Kursbeginn nicht mehr möglich ist. Für Anmeldungen nach Kursbeginn senden Sie bitte eine E-Mail an criedel@stadtdo.de.
vhs.online

Spanisch sicher konjugieren - Zeiten, Formen und Anwendung (A2-B1)
- Datum: Fr. 19.06.2026 - Fr. 26.06.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
