Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Spanisch lernen mit Gänsehaut (Lernkrimi A1)

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-38953D
Beginn Sa., 14.11.2026, 09:00 - 11:15 Uhr
Dauer 3 Termine
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 54,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 13
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Stellen Sie sich vor, Sie vertiefen Ihre Spanischkenntnisse, während Sie gleichzeitig in eine fesselnde Krimigeschichte eintauchen. Dieser Kurs bietet Ihnen genau das: eine einzigartige Kombination aus Sprachunterricht und Lesespaß. Tauchen Sie ein in die Welt des Spanischen, während Sie einen spannenden Krimi lesen und bearbeiten. So lernen Sie nicht nur neue Vokabeln und Grammatik, sondern auch die Kultur und Alltagssprache Spaniens kennen.

In diesem Kurs erweitern Sie Ihre Spanischkenntnisse auf Niveau A1.3. Der Lernkrimi "Tapas malas" dient als zentrales Lernmedium. Sie werden Ihr Vokabular zu Alltagsthemen erweitern und lernen, wie man über Erlebnisse, Hobbys und Gewohnheiten erzählt. Die realistischen Dialoge und Alltagssprache im Krimi helfen Ihnen, die Grammatik und Sprachstrukturen ganz natürlich zu verinnerlichen. Durch spannende Kapitel und abwechslungsreiche Aufgaben wird Ihr Leseverständnis gefördert und das Sprechen in der Gruppe aktiv geübt. Das dynamische und motivierende Format macht das Lernen zu einem echten Vergnügen.

Lernziele:
- Erweiterung des Vokabulars zu Alltagsthemen
- Vertiefung der Sprachstrukturen durch realistische Dialoge
- Förderung des Leseverständnisses durch spannende Kapitel

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende mit Spanischkenntnissen auf Niveau A1.3
- Personen, die ihre Sprachkenntnisse durch spannende Lektüre vertiefen möchten
- Alle, die Freude am Lesen und am Lernen in einer motivierenden Umgebung haben

Lernmethoden:
- Gemeinsames Lesen und Bearbeiten des Krimis
- Abwechslungsreiche Aufgaben und Übungen

Bitte mitbringen:
- Das Lehrbuch "Tapas malas" (ISBN 9783817421558)
- Schreibutensilien
- Etwas zu trinken und eine kleine Snackpause

Wichtige Hinweise:
- Das Lehrbuch "Tapas malas" (ISBN 9783817421558)

Jetzt anmelden und Spanisch lernen mit Nervenkitzel und Spaß am Lesen!

VHS, Hansastraße 2-4

Hansastr. 2 - 4
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
14.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 11:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S336
Datum
21.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 11:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S336
Datum
28.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 11:15 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum S336

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Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Niederländisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

  • Datum: Mo. 26.10.2026 - Fr. 30.10.2026
  • Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Anmeldung möglich

Spanisch A2.1

  • Datum: Do. 17.09.2026 - Do. 10.12.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Samstagsclub Spanisch A2.1

  • Datum: Sa. 19.09.2026 - Sa. 10.10.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Samstagsclub Italienisch - Sabato Italiano - A1.1

  • Datum: Sa. 07.11.2026 - Sa. 28.11.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4