Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Strandgefühl im Pott - Seepark Lünen
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-85970D |
| Beginn | So., 20.09.2026, 10:00 - 13:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung" |
| Entgelt | 12,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 20 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Natur und Begegnung: Gemeinsame Wanderung im Raum LünenTauchen Sie ein in eine Auszeit voller Ruhe und neuer Impulse. Diese rund 13 Kilometer lange Tour führt Sie auf eine abwechslungsreiche Reise durch die landschaftlichen und historischen Schätze rund um Lünen. Beginnend am Bahnhof Lünen-Preußen, wandern wir gemeinsam vorbei am Schloss Schwansbell, durch den weitläufigen Seepark und entlang des idyllischen Kanals. Besonderes Highlight wie das Naturschutzgebiet Lippeaue laden dazu ein, die Natur in ihrer reizvollen Vielfalt zu genießen und neue Energie zu tanken. Es ist die ideale Gelegenheit, die Kombination aus Bewegung an der frischen Luft, geschichtlichen Entdeckungen und inspirierenden Ausblicken zu erleben. Dabei steht nicht nur der Weg im Vordergrund, sondern vor allem das gemeinsame Erlebnis in einer entspannten Atmosphäre, fernab vom hektischen Alltag.
Was erwartet Sie?:
• Kleine, interessante Informationen über Natur, Heilpflanzen und regionale Geschichte
• Optional kleine Shirin-Yoku-Übungen (japanisch für Waldbaden) zu Beginn der Veranstaltung, ohne dabei ein meditativer Kurs zu werden.
Lernziele:
• Förderung des psychischen Wohlbefindens durch aktive Bewegung in der Natur
• Bewusster Ausstieg aus dem Alltagsstress und körperliche Erholung
• Knüpfen neuer sozialer Kontakte und Austausch mit Gleichgesinnten
• Erkundung lokaler Kultur- und Naturdenkmäler
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Erwachsene im Alter von 25 bis 50 Jahren
• Personen, die ihr soziales Netzwerk erweitern und neue Menschen kennenlernen möchten
• Naturverbundene Menschen, die eine aktive Freizeitgestaltung suchen
• Teilnehmende, die aufgrund einer hohen Belastung im Alltag eine regenerative Auszeit benötigen
Lernmethoden:
• Gemeinsames Erleben und Walk-and-Talk (Gespräche während des Gehens)
• Naturbeobachtung und Erkundung der Umgebung
• Austausch in einer ungezwungenen Gruppendynamik
Bitte mitbringen:
• Festes, bequemes Schuhwerk
• Wetter angepasste Kleidung
• Ausreichend Wasser und einen kleinen Snack für unterwegs
Wichtige Hinweise:
• Die Kosten der An- und Abreise sind im Entgelt nicht enthalten.
• Startpunkt ist der Bahnhof Lünen-Preußen
• Parkmöglichkeiten stehen sonntags in unmittelbarer Umgebung zur Verfügung.
• Die geschätzte Dauer der Tour beträgt ca. 3,5 Stunden
• Die Wanderung ist mit einer guten Grundkondition zu bewältigen
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
