Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Vom Motiv bis Tattoo – Alles rund ums Tätowieren
Keine Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-71101D |
| Beginn | Fr., 23.10.2026, 13:30 - 16:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 |
| Entgelt | 24,80 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 10 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Tattoo Design – Kunst auf der HautEin Tattoo ist weit mehr als ein bloßes Motiv, es wird zu einem integralen Bestandteil des menschlichen Körpers. Genau hierin liegt die besondere Herausforderung und die Kunst des Designs: Ein Entwurf, der auf dem Papier perfekt funktioniert, kann auf der Haut eine völlig andere Wirkung entfalten. In diesem kompakten 60-minütigen Kurzworkshop setzen wir uns damit auseinander, wie man Tattoo-Motive neu denkt und ihre spezifische Wirkung am Körper versteht. Wir untersuchen, wie Rundungen, natürliche Bewegungen und individuelle Proportionen ein Motiv beeinflussen und welche Körperstellen sich ideal für bestimmte Formen eignen. Gemeinsam erarbeiten wir, wie Designs so gestaltet oder ausgewählt werden, dass sie eine stimmige und harmonische Verbindung mit der körperlichen Anatomie eingehen.
Wir analysieren verschiedene Tattoo-Stile und beschäftigen uns intensiv mit der Komposition, der optimalen Größe sowie der präzisen Linienführung und Platzierung. Dabei steht nicht das technisch perfekte Zeichnen im Fokus, sondern die Entwicklung eines kreativen Blicks für Form und Gestaltung. Ob Sie bereits eine konkrete Idee für Ihr eigenes Tattoo haben, selbst Motive entwickeln möchten oder einfach nur neugierig auf die Welt der Tattoo-Kunst sind, dieser Workshop bietet Ihnen einen spannenden Einblick in die Kunst, Motive gezielt für den Körper zu entwerfen.
Lernziele:
• Verstehen der Wechselwirkung zwischen Motiv und Körperanatomie
• Analyse von Einflussfaktoren wie Rundungen, Bewegung und Proportionen
• Kennenlernen verschiedener Tattoo-Stile und deren kompositorische Merkmale
• Entwicklung eines Gespürs für die optimale Platzierung, Größe und Linienführung von Designs
• Kriterien zur Auswahl stimmiger Motive für spezifische Körperstellen
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte ab 18 Jahre, die eine konkrete Tattoo-Idee entwickeln möchten
• Personen, die Freude an der Gestaltung von Motiven haben
• Alle Neugierigen, die einen Einblick in die Tattoo-Kunst gewinnen möchten
• Keine Vorkenntnisse erforderlich
Lernmethoden:
• Kurzvorträge und Bildanalysen
• Kreative Gestaltungsübungen
• Gemeinsamer Austausch und Diskussion
Bitte mitbringen:
• Schreibutensilien (Bleistift, Radiergummi)
• Papier oder ein Skizzenbuch
• Gegebenenfalls eigene Motiv-Ideen oder Referenzbilder
Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Oberbank 144149 Dortmund
Kurse der Dozentin

Acrylmalkurs Grundlagen
- Datum: Do. 10.09.2026 - Do. 15.10.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1

Kreativität entfalten - kunsttherapeuthische Wege zu mehr Selbstausdruck
- Datum: Sa. 12.09.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
