Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Vortrag: Moderne Narrative

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60524
Beginn Do., 19.11.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 8,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 20
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Von der Maschinenfaszination zur Sehnsucht nach Ursprünglichkeit in der Kunst des frühen 20. Jahrhunderts

„Die Docks sind ganz enorm; man verliert jeden Maßstab, wenn man […] an den Schiffen entlangeilt, schnurgerade an der wie im Traum immer noch länger werdenden ankernden Schiffreihe. […] Hier wird die Welt ganz phantastisch. Ich habe seit den Schlachthäusern in Chicago dieses Märchenhafte unserer Welt nicht wieder so konkret gefühlt.“ Diese Zeilen aus dem Tagebuch von Harry Graf Kessler vom 6. Juni 1901 fangen einen ganz besonderen Moment der Zeitgeschichte ein. Kessler, ein bedeutender Chronist seiner Epoche, beschreibt hier die überwältigenden Eindrücke, die monumentale Industrieanlagen und urbane Landschaften zu Beginn des 20. Jahrhunderts auslösten. Sein Zitat verdeutlicht eindrucksvoll, wie den weit verbreiteten Ängsten vor rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Umbrüchen eine poetische Erzählung des Fortschritts gegenübergestellt wurde.

Gemeinsam möchten wir untersuchen, wie Künstlerinnen und Künstler dieses spannungsreiche Feld zwischen der Faszination für Maschinen und dem Rausch der Geschwindigkeit einerseits sowie der tiefen Sehnsucht nach Ursprünglichkeit und Einfachheit andererseits in ästhetische Ausdrucksformen übersetzt haben. Dabei steht nicht die theoretische, tiefgreifende Definition von Begriffen wie „Moderne“ oder „Narrative“ im Vordergrund – denn diese Diskussion könnte bereits einen gesamten Abend füllen. Vielmehr begeben wir uns auf eine gemeinsame Suche nach Motiven, die durch ihre Aufnahme und Wiederholung in der Kunst eine Erzählung geschaffen haben, welche bis heute prägt, was wir unter der „Moderne“ verstehen und wie diese in uns wirkt.

Lernziele:
• Analyse des Spannungsfeldes zwischen Industrialisierung und Natursehnsucht
• Kennenlernen zentraler künstlerischer Motive des frühen 20. Jahrhunderts
• Verständnis für die Entstehung moderner Narrative in der Bildenden Kunst

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte an Kunstgeschichte und Kulturwissenschaften
• Personen, die sich für die Epoche der klassischen Moderne begeistern
• Einsteigerinnen und Einsteiger sowie Fortgeschrittene im Bereich der Kunstbetrachtung

Lernmethoden:
• Vortrag mit begleitenden Bildbeispielen

Wichtige Hinweise:
• Die Veranstaltung ist als theoretischer Vortrag mit visuellen Beispielen konzipiert.
• Vorkenntnisse in Kunstgeschichte sind nicht zwingend erforderlich.

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