Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Was Worte nicht sagen - ein Kommunikationskurs

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-14239D
Beginn Di., 15.12.2026, 09:30 - 16:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 62,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Die Kunst der Körpersprache: Präsenz und Empathie im Dialog

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum manche Menschen einen Raum betreten und sofort eine positive Aufmerksamkeit erzeugen, während andere trotz kompetenter Inhalte kaum wahrgenommen werden? Die Antwort liegt oft nicht in dem, was wir sagen, sondern in dem, wie wir uns dabei zeigen. Die Bedeutung der Körpersprache wird häufig unterschätzt, dabei hängen unsere Empathie und unsere persönlichen Einflussmöglichkeiten direkt von unserer nonverbalen Kommunikation ab. Oft ist der gewählte Stil entscheidender als der eigentliche Inhalt. Wenn Sie lernen, Mimik und Gesten – sowohl bei sich selbst als auch bei Ihren Mitmenschen – bewusst wahrzunehmen, müssen Sie nicht mehr im Dunkeln tappen. Sie werden in der Lage sein, die Kommunikation mit Kolleginnen, Kollegen sowie Kundinnen und Kunden präziser, passender und vor allem selbstbewusster zu gestalten. Ein hohes Maß an Natürlichkeit ist dabei der Schlüssel, um nicht nur professionell zu wirken, sondern sich auch in der eigenen Rolle rundum wohlzufühlen.

Lernziele:
• Bewusste Nutzung des Raumes zur Steigerung der eigenen Präsenz
• Entwicklung einer absichtslosen Aufmerksamkeit beim Sprechen, Schauen und Stehen
• Analyse der Mimik zur Erkennung innerer Konflikte oder Unwahrheiten (basierend auf den Erkenntnissen von Paul Ekman)
• Anwendung gezielter Gesten-Regeln für eine wohlwollende und positive Außenwirkung
• Einholen und konstruktives Verarbeiten von freundlichem Feedback

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Personen, die ihre kommunikativen Fähigkeiten im beruflichen und privaten Umfeld professionalisieren möchten
• Interessierte, die ihre emotionale Intelligenz sowie ihre Beobachtungsgabe stärken wollen
• Teilnehmende, die in ihrem Auftreten souveräner und natürlicher wirken möchten

Lernmethoden:
• Praxisorientierte Übungen aus dem Theaterbereich
• Analyse aktueller Kommunikationstrends und menschlicher Verhaltensmuster
• Interaktive Feedback-Runden zur unmittelbaren Reflexion
• Theorieeinheiten zur Prozesskommunikation® (Schwerpunkte: Kontakt, Motivation und Stressvermeidung)

Bitte mitbringen:
• Bequeme Kleidung, die Ihnen volle Bewegungsfreiheit ermöglicht

Wichtige Hinweise:
• Die Leitung des Kurses erfolgt durch das „Theaterlabor Hannover“. Die Dozentinnen und Dozenten sind Expertinnen und Experten für Prozesskommunikation® und orientieren sich an dem wertschätzenden Prinzip: „Ich bin o.k.+, du bist o.k.+“.
• Im Unterrichtsentgelt ist ein Betrag von 7,00 € für die benötigten Arbeitsmaterialien bereits enthalten.

Kurs teilen:

>>> Kund*innen, die diesen Kurs angesehen haben, interessierten sich auch für folgende Kurse
Anmeldung möglich

Einführung in die Fußmassage

  • Datum: Fr. 09.10.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Einführung in die Gesichtsmassage

  • Datum: Fr. 09.10.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4