Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Yin Yoga

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-84708D
Beginn Fr., 24.07.2026, 11:45 - 12:45 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 33,60 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Yin Yoga ist eine sanfte, aber tiefgreifende Form des Yoga, die sich durch das längere und passive Halten der Asanas auszeichnet. Im Gegensatz zu dynamischeren Yoga-Stilen, die oft auf Muskelkraft und Beweglichkeit setzen, zielt Yin Yoga darauf ab, tiefere Körperschichten wie Bindegewebe und Faszien zu erreichen. Durch das bewusste Verweilen in den Positionen werden Verspannungen gelöst, die häufig durch Stress und Anspannung entstehen. Gleichzeitig wird der Energiefluss im Körper harmonisiert und die Flexibilität der Gelenke gefördert. Yin Yoga ist eine Praxis der Achtsamkeit und Geduld, die Körper und Geist gleichermaßen zur Ruhe kommen lässt – eine wunderbare Ergänzung zu einem aktiven Alltag.

Lernziele:
• Vertiefung der Körperwahrnehmung
• Verbesserung der Flexibilität und Beweglichkeit
• Lernen, bewusst zu entspannen und Stress abzubauen
• Verständnis für die Prinzipien des Yin Yoga und deren Anwendung im Alltag

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle, die eine sanfte, aber effektive Yoga-Praxis kennenlernen möchten
• Menschen, die nach einer Methode suchen, um Verspannungen zu lösen und Stress abzubauen
• Anfänger*innen sowie Fortgeschrittene, die ihre Praxis um eine neue Dimension erweitern möchten
• Personen, die nach einer entspannenden und meditativen Bewegungspraxis suchen

Lernmethoden:
• Praktische Übungen und geführte Asanas
• Theoretische Einführungen in die Grundlagen des Yin Yoga
• Individuelle Anpassungen und Hilfestellungen
• Atemübungen und Meditationstechniken

Bitte mitbringen:
• Bequeme Kleidung
• Warme Socken
• Yogamatte
• Ein kleines Kissen und eine Decke

VHS, Hansastraße 2-4

Hansastr. 2 - 4
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
24.07.2026
Uhrzeit
11:45 - 12:45 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127b
Datum
31.07.2026
Uhrzeit
11:45 - 12:45 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127b
Datum
07.08.2026
Uhrzeit
11:45 - 12:45 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127b
Datum
14.08.2026
Uhrzeit
11:45 - 12:45 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127b
Datum
21.08.2026
Uhrzeit
11:45 - 12:45 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127b

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Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Starterpaket Systemische Beratung - online

  • Datum: Mo. 23.11.2026 - Mi. 25.11.2026
  • Ort: vhs.online
Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Starterpaket Systemische Beratung

  • Datum: Mo. 29.06.2026 - Fr. 03.07.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Anmeldung auf Warteliste

Pilatesabend

  • Datum: Sa. 20.06.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Yoga im Westfalenpark

  • Datum: Mo. 20.07.2026
  • Ort: Westfalenpark Eingang Florianstraße