Einbürgerungstest und Telc-Zertifikatsprüfungen

Sie möchten am Einbürgerungstest teilnehmen? Hier können Sie einen Termin zur persönlichen Anmeldung vereinbaren.

Erst bei Ihrem persönlichen Termin werden alle notwendigen Unterlagen geprüft und die Anmeldung zum Einbürgerungstest verbindlich vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit eines bestimmten Einbürgerungstest erst vor Ort geprüft werden kann. 

Beim persönlichen Anmeldetermin ist Folgendes erforderlich:

  • Persönliches Erscheinen (eine Anmeldung durch Dritte ist nicht möglich)

  • Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)

  • Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00€ ausschließlich per EC- oder Kreditkarte (keine Barzahlung möglich)

Kursdetails

Der Weg zur einvernehmlichen Trennung und Scheidung

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-80852D
Beginn Mi., 09.09.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 0,00 €
Teilnehmende 5 - 50

Kursbeschreibung

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen

Die Trennung ist immer ein existenziell einschneidendes Ereignis für beide Partner*innen und die Kinder. Lebenspläne zerbrechen, daher prägen Angst, Unsicherheit vor der Zukunft, Selbstzweifel, Schuldfragen usw. die Trennungszeit. Es liegt an beiden Ehemaligen, wie sie damit umgehen, ob sie nicht mehr miteinander sprechen, ob sie sich zerfleischen, ob sie ihren Streit nur über Anwälte austragen, ob die Trennung zum "teuren Abschied", ja zum sprichwörtlichen Rosenkrieg wird. Sind sie sich einig, verstehen sie es sich zumindest in Bezug auf Kinder und Finanzen zu einer gemeinsamen Linie durchzuringen, können sie sehr viel Geld sparen - und Nerven dazu.
Der Interessensverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) setzt sich für die einvernehmliche Scheidung ein, die insbesondere im Interesse der Kinder liegt. Einvernehmen stellt sich nach den Erfahrungen des ISUV aber nur ein, wenn die Expartner*innen den sprichwörtlichen Gesprächsfaden miteinander nicht verlieren, wenn sie die Trennung besprechen und vorbereiten, insbesondere aber wenn sie sich informieren, was juristisch möglich ist und was sie selbst regeln können. Friedensstiftend ist, wenn beide Partner noch miteinander reden.
Ist ein Ehevertrag mit klaren Vereinbarungen vorhanden, ist vieles schon geregelt. Wer nun bei einer Scheidung keinen Ehevertrag hat, dem "bleibt" noch die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, so dass der bittere Abschied ohne großes Gezerre und Gezeter abläuft. Auch in einer Lebenspartnerschaft ist es besser, Streit bei einer Trennung zu vermeiden.

Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem ISUV.

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Was ist ein Einbürgerungstest?

Der Einbürgerungstest überprüft Ihre Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland. Er ist ein fester Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens.

Der Test besteht aus insgesamt 33 Fragen: 30 Fragen zu Politik, Geschichte, Gesellschaft und Kultur in Deutschland sowie 3 Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie gemeldet sind. Für die Beantwortung haben Sie 60 Minuten Zeit. Um den Test zu bestehen, müssen Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten. Die Testauswertung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ihr Ergebnis erhalten Sie per Post direkt vom BAMF zugesandt.

Den interaktiven Fragenkatalog zum Einüben der Fragen finden Sie unter: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Interaktiver Fragenkatalog Einbürgerungstest

Der Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung ist grundsätzlich ca. 4 Wochen vor dem angestrebten Termin.


Ihre Ansprechpartner*innen

Tatiana Scrilatti
0231 50-26083
tscrilatti@stadtdo.de
Weiterbildungsmanagement

Maryana Falkenhagen
0231 50-19334
mfalkenhagen@stadtdo.de
Weiterbildungsmanagement

Die Volkshochschule Dortmund bietet als zertifiziertes Prüfungszentrum in Kooperation mit dem Landesverband der Volkhochschulen NRW e.V. telc Deutschprüfungen in den Niveaustufen A1 bis C1 an. Die Prüfungen finden auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Prüfungsordnung der telc gGmbH statt.

Mit der Anmeldung zur Prüfung erkennen Sie neben den Entgelt- und Teilnahmebedingungen der VHS Dortmund auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Prüfungsordnung der telc gGmbH an.
Insbesondere weist die VHS auf den §8 der AGB sowie die §§15 und 16 der Prüfungsordnung der telc gGmbH hin.

Für die Anmeldung von barrierefreien Prüfungen gelten verlängerte Anmeldefristen von bis zu 120 Kalendertagen vor dem Datum der Prüfung! Die Anmeldung erfolgt ausschließlich nach Genehmigung der barrierefreien Prüfungsbedingungen durch die telc GmbH. Die regulären Prüfungen finden nicht als barrierefreie Prüfungen statt! Bitte wenden Sie sich bei bei Bedarf direkt an den Fachbereich der VHS Dortmund. 

Das Angebot an Prüfungen und Informationen zu Fristen und Gebühren finden Sie hier.
Anmelden können Sie sich online, per Anmeldekarte oder persönlich im Kundencenter zu den Öffnungszeiten der Sprachenberatung.

Kursdetails

Der Weg zur einvernehmlichen Trennung und Scheidung

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-80852D
Beginn Mi., 09.09.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 0,00 €
Teilnehmende 5 - 50

Kursbeschreibung

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen

Die Trennung ist immer ein existenziell einschneidendes Ereignis für beide Partner*innen und die Kinder. Lebenspläne zerbrechen, daher prägen Angst, Unsicherheit vor der Zukunft, Selbstzweifel, Schuldfragen usw. die Trennungszeit. Es liegt an beiden Ehemaligen, wie sie damit umgehen, ob sie nicht mehr miteinander sprechen, ob sie sich zerfleischen, ob sie ihren Streit nur über Anwälte austragen, ob die Trennung zum "teuren Abschied", ja zum sprichwörtlichen Rosenkrieg wird. Sind sie sich einig, verstehen sie es sich zumindest in Bezug auf Kinder und Finanzen zu einer gemeinsamen Linie durchzuringen, können sie sehr viel Geld sparen - und Nerven dazu.
Der Interessensverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) setzt sich für die einvernehmliche Scheidung ein, die insbesondere im Interesse der Kinder liegt. Einvernehmen stellt sich nach den Erfahrungen des ISUV aber nur ein, wenn die Expartner*innen den sprichwörtlichen Gesprächsfaden miteinander nicht verlieren, wenn sie die Trennung besprechen und vorbereiten, insbesondere aber wenn sie sich informieren, was juristisch möglich ist und was sie selbst regeln können. Friedensstiftend ist, wenn beide Partner noch miteinander reden.
Ist ein Ehevertrag mit klaren Vereinbarungen vorhanden, ist vieles schon geregelt. Wer nun bei einer Scheidung keinen Ehevertrag hat, dem "bleibt" noch die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, so dass der bittere Abschied ohne großes Gezerre und Gezeter abläuft. Auch in einer Lebenspartnerschaft ist es besser, Streit bei einer Trennung zu vermeiden.

Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem ISUV.

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