Einbürgerungstest und Telc-Zertifikatsprüfungen

Sie möchten am Einbürgerungstest teilnehmen? Hier können Sie einen Termin zur persönlichen Anmeldung vereinbaren.

Erst bei Ihrem persönlichen Termin werden alle notwendigen Unterlagen geprüft und die Anmeldung zum Einbürgerungstest verbindlich vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit eines bestimmten Einbürgerungstest erst vor Ort geprüft werden kann. 

Beim persönlichen Anmeldetermin ist Folgendes erforderlich:

  • Persönliches Erscheinen (eine Anmeldung durch Dritte ist nicht möglich)

  • Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)

  • Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00€ ausschließlich per EC- oder Kreditkarte (keine Barzahlung möglich)

Kursdetails
Veranstaltung "Regelung des Zugewinnausgleichs bei Trennung und Scheidung" (Nr. 80354D) wurde in den Warenkorb gelegt.

Regelung des Zugewinnausgleichs bei Trennung und Scheidung

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-80354D
Beginn Mi., 13.05.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 0,00 €
Teilnehmende 5 - 26

Kursbeschreibung

Was geschieht mit dem Vermögen oder den Schulden?

Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (z. B. Haus, weiteres Vermögen, Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat eine*r der Ehepartner*innen in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der*die andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen, Erbschaften usw. während der Ehe sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als "Zugewinnausgleich". Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der Beteiligten geht, spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint, kann in der Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden. Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere: Wie wird der Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung erfolgen? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf Ausgleich möglich? Gibt es einen Zugewinnausgleich bei Gütertrennung? Wichtige Kriterien bei einer Immobilie sind z. B.: Wer ist Eigentümer*in? Gibt es einen (gemeinsamen) Kredit? Will einer der Eheleute das Haus behalten? Wie komme ich aus dem Kreditvertrag heraus? Wie uns durch wen erfolgt die Wertermittlung? Da hilft meist nur ein Gutachten.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem ISUV.

Kurs teilen:

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Anmeldung möglich

Informationen zum Unterhalt bei Trennung und Scheidung

  • Datum: Mi. 11.03.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Kostenfalle Trennung und Scheidung

  • Datum: Mi. 08.07.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Der Weg zur einvernehmlichen Trennung und Scheidung

  • Datum: Mi. 09.09.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Getrennt Leben, verheiratet bleiben?

  • Datum: Mi. 11.11.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47

Was ist ein Einbürgerungstest?

Der Einbürgerungstest überprüft Ihre Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland. Er ist ein fester Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens.

Der Test besteht aus insgesamt 33 Fragen: 30 Fragen zu Politik, Geschichte, Gesellschaft und Kultur in Deutschland sowie 3 Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie gemeldet sind. Für die Beantwortung haben Sie 60 Minuten Zeit. Um den Test zu bestehen, müssen Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten. Die Testauswertung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ihr Ergebnis erhalten Sie per Post direkt vom BAMF zugesandt.

Den interaktiven Fragenkatalog zum Einüben der Fragen finden Sie unter: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Interaktiver Fragenkatalog Einbürgerungstest

Der Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung ist grundsätzlich ca. 4 Wochen vor dem angestrebten Termin.


Ihre Ansprechpartner*innen

Tatiana Scrilatti
0231 50-26083
tscrilatti@stadtdo.de
Weiterbildungsmanagement

Maryana Falkenhagen
0231 50-19334
mfalkenhagen@stadtdo.de
Weiterbildungsmanagement

Die Volkshochschule Dortmund bietet als zertifiziertes Prüfungszentrum in Kooperation mit dem Landesverband der Volkhochschulen NRW e.V. telc Deutschprüfungen in den Niveaustufen A1 bis C1 an. Die Prüfungen finden auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Prüfungsordnung der telc gGmbH statt.

Mit der Anmeldung zur Prüfung erkennen Sie neben den Entgelt- und Teilnahmebedingungen der VHS Dortmund auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Prüfungsordnung der telc gGmbH an.
Insbesondere weist die VHS auf den §8 der AGB sowie die §§15 und 16 der Prüfungsordnung der telc gGmbH hin.

Für die Anmeldung von barrierefreien Prüfungen gelten verlängerte Anmeldefristen von bis zu 120 Kalendertagen vor dem Datum der Prüfung! Die Anmeldung erfolgt ausschließlich nach Genehmigung der barrierefreien Prüfungsbedingungen durch die telc GmbH. Die regulären Prüfungen finden nicht als barrierefreie Prüfungen statt! Bitte wenden Sie sich bei bei Bedarf direkt an den Fachbereich der VHS Dortmund. 

Das Angebot an Prüfungen und Informationen zu Fristen und Gebühren finden Sie hier.
Anmelden können Sie sich online, per Anmeldekarte oder persönlich im Kundencenter zu den Öffnungszeiten der Sprachenberatung.

Kursdetails
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Regelung des Zugewinnausgleichs bei Trennung und Scheidung

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-80354D
Beginn Mi., 13.05.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 0,00 €
Teilnehmende 5 - 26

Kursbeschreibung

Was geschieht mit dem Vermögen oder den Schulden?

Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (z. B. Haus, weiteres Vermögen, Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat eine*r der Ehepartner*innen in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der*die andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen, Erbschaften usw. während der Ehe sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als "Zugewinnausgleich". Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der Beteiligten geht, spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint, kann in der Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden. Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere: Wie wird der Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung erfolgen? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf Ausgleich möglich? Gibt es einen Zugewinnausgleich bei Gütertrennung? Wichtige Kriterien bei einer Immobilie sind z. B.: Wer ist Eigentümer*in? Gibt es einen (gemeinsamen) Kredit? Will einer der Eheleute das Haus behalten? Wie komme ich aus dem Kreditvertrag heraus? Wie uns durch wen erfolgt die Wertermittlung? Da hilft meist nur ein Gutachten.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem ISUV.

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Anmeldung möglich

Informationen zum Unterhalt bei Trennung und Scheidung

  • Datum: Mi. 11.03.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Kostenfalle Trennung und Scheidung

  • Datum: Mi. 08.07.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Der Weg zur einvernehmlichen Trennung und Scheidung

  • Datum: Mi. 09.09.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Getrennt Leben, verheiratet bleiben?

  • Datum: Mi. 11.11.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47