Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Digitale Fotografie von der Aufnahme bis zur Präsentation

Anmeldung möglich

Kursnummer 24-75403D
Beginn Mo., 15.07.2024, 08:30 - 15:30 Uhr
Dauer 4 Termine
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 260,60 €
Teilnehmende 5 - 10
Downloads Seminarunterlagen "Digitale Fotografie von der Aufnahme bis zur Präsentation"

Kursbeschreibung

Dank digitaler Fotografie ist es leicht geworden, auch ohne professionelles und teures Equipment technisch akzeptable Fotos zu machen, gleich ob für berufliche oder private Zwecke. Besonders im Hinblick auf das Budget kann es von Vorteil sein, wenn man kleinere Projekte im Betrieb selbst umsetzen kann, statt auf externe Anbieter zurückgreifen zu müssen. Aber es ist allein mit dem Drücken des Auslösers nicht getan und oft liegen die Ergebnisse nicht in der gewünschten Qualität vor. Dabei ist der technisch sichere Umgang mit der eigenen Kamera entscheidend! Anhand der Bereiche Portrait- und Architekturfotografie lernen die Teilnehmer praxisnah vom Fotografen Thomas Bocian die wichtigsten Aspekte der digitalen Fotografie kennen. Zunächst geht es um die allgemeine Bildgestaltung. Anschließend erstellen die Teilnehmer unter fachlicher Anleitung qualitativ hochwertige und farbverbindliche Fotografien, wonach die entstandenen Bilder dann in der Gruppe präsentiert und besprochen werden.
Die Aufbereitung der Daten für den Web- und Print Bereich erfolgt mit dem Programm Adobe Photoshop Elements. Des Weiteren wird die Frage nach dem passenden Equipment geklärt: Was ist wirklich sinnvoll und wie kann man die Anschaffungskosten je nach Budget geringhalten? Das Seminar ist für Einsteiger geeignet, aber auch für Fortgeschrittene, die ihr Wissen auffrischen wollen. Sie erhalten auf den Inhalt des Kurses ein speziell abgestimmtes Video-Tutorial und Skript. Der Intensivkurs ist als Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz von NRW anerkannt.
Zur Vorbereitung des Kurses schauen Sie sich bitte vor Beginn des Kurses die Ihnen zugesandten kurzen Lehrvideos an.
Voraussetzung: Windows-Kenntnisse & eigene Spiegelreflex-, Bridge-, System- oder Kompaktkamera mit manuellen Einstellungsmöglichkeiten. Bitte bringen Sie diese inkl. des Handbuches und falls vorhanden ein ab dem zweiten Tag Stativ mit. Der Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an dem Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden nach Anmeldung automatisch zugeschickt. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.

Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1

Oberbank 1
44149 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
15.07.2024
Uhrzeit
08:30 - 15:30 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
16.07.2024
Uhrzeit
08:30 - 15:30 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
17.07.2024
Uhrzeit
08:30 - 15:30 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
18.07.2024
Uhrzeit
08:30 - 15:30 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20

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