Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Die Biennale in Venedig - Doppelzimmeranmeldung

Keine Anmeldung möglich

Kursnummer 24-60600
Beginn Sa., 12.10.2024, 08:00 - 17:00 Uhr
Dauer 6 Termine
Kursort
Entgelt 1019,00 €
Teilnehmende 15 - 19

Kursbeschreibung

In diesem Jahr findet in Venedig die 60. Internationale Kunstausstellung "La Biennale di Venezia" statt. Sie steht unter dem Motto "Fremde überall" und wird von Adriano Pedrosa kuratiert. Der 57-Jährige ist Brasilianer und Leiter eines der berühmtesten Kunstmuseen in Lateinamerika in Sao Paulo. Er hat schon mehrere südamerikanische Kunstausstellungen kuratiert und gilt als ein geschätzter und kompetenter Kenner der internationalen Kunstszene. Eingeladen wurden Künstler*innen, die auf die eine oder andere Weise Kunstwerke geschaffen haben, die sich mit Themen wie Migration, Identität, Heimat, Flucht und Verfolgung beschäftigen. Für den deutschen Pavillon wurde Çagla Ilk ausgewählt, die 1976 in Istanbul geboren wurde und eine deutsche Architektin, Dramaturgin und Kuratorin ist. Die VHS-Studienreise wird von dem Dortmunder Künstler und Kunsthistoriker Vito Centonze begleitet, der in Rom Kunstgeschichte studiert hat und selbst schon Mitarbeiter an einer Biennale war. Zwei Tage sind dem Besuch der Giardini und dem Arsenale gewidmet. An den anderen beiden Tagen besteht die Möglichkeit einige der vielen weiteren Kunstwerke und Installationen zu besichtigen, die in der ganzen Stadt verstreut liegen.

12.10.24: Abflug von Düsseldorf Airport - Ankunft Airport Marco Polo Venedig - Bustransfer zum Hotel Crowne Plaza Venice East **** - auf Wunsch gemeinsames Abendessen im Hotel (nicht im Reisepreis enthalten)
13.10.24: Besuch der Biennale "Giardini" - Abend zur freien Verfügung
14.10.24: Besuch der Biennale "Arsenale" - Abend zur freien Verfügung
15.10.24: Gemeinsamer Rundgang durch Venedig zu den im Rahmen der Biennale frei zugänglichen Kunstwerken
16.10.24: Gemeinsamer Rundgang durch Venedig zu den im Rahmen der Biennale frei zugänglichen Kunstwerken
17.10.24: Abflug von Venedig, Airport Marco Polo - Ankunft Airport Düsseldorf

Reisepreisleistungen:
Linienflüge von Düsseldorf nach Venedig und zurück in der Economy Class
Flugnebenkosten (Steuern, Sicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge) zum Stand 09/23, Änderungen bis Ticketausstellung vorbehalten
5 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet in Venedig
Unterbringung vorgesehen im HOTEL CROWNE PLAZA VENICE EAST (4 Sterne gemäß Landeskategorie) im Doppelzimmer/Einzelzimmer mit Bad oder Dusche und WC
1 x Tageskarte Biennale von Venedig mit "Giardini" und "Arsenale"
24 Stunden Notrufnummer unseres Partnerbüros
Audio Headset Systeme für die ganze Reise
Reisepreis-Sicherungsschein
Dies ist eine Studienreise der ParkAkademie in Kooperation mit der VHS Dortmund und der VHS Werne.

Reisepreis pro Person im Doppelzimmer 1019,00 Euro
Reisepreis im Einzelzimmer ca. 1218,00 Euro
Die genauen Preise werden noch bekanntgegeben.

Zu den Reisepreisleistungen kommen hinzu:
Transfers zum / vom Flughafen Düsseldorf
Aktuelle Kurtaxe: € 2,-- pro Person, pro Nacht (direkt im Hotel zu bezahlen)
Nicht eingeschlossene Mahlzeiten und Getränke
Nicht enthaltene Führungen, Eintritte, Besichtigungen
Trinkgelder, persönliche Ausgaben.
Anmeldeschluss: 15.08.2024

Dies ist eine Reise vom Gruppenreiseanbieter Studytours, Sie erhalten die Rechnung von Studytours.
Die ParkAkademie, die VHS Dortmund und die VHS Werne treten nur als Reisevermittler auf und übernehmen keinerlei Haftung.
Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
12.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Venedig - Italien
Datum
13.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Venedig - Italien
Datum
14.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Venedig - Italien
Datum
15.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Venedig - Italien
Datum
16.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Venedig - Italien
Datum
17.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Venedig - Italien

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